Über das Verfahrensrecht, Beweiserhebung, Amtsermittlungsprinzip, In Augenscheinnahme (Hausbesuch), Akteneinsicht, Bescheid (Form, Zustellung) fehlerhafte Bescheide.
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Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden
Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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Bewegung beim Hungerstreik des Hartz IV-Empfängers
In der völlig vertrackten Situation des hungerstreikenden Rüdiger S. und dem Jobcenter Landkreis Osterode ist Bewegung gekommen
(Bild: Prof. Peter Grottian)
Berlin/Bonn/Göttingen. Aufgrund des Vermittlungsversuches des Erwerbslosen Forum Deutschland und Aktionsbündnisses Sozialproteste hat der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian die Vermittlung zwischen dem Landratsamt und dem Betroffenen Rüdiger S. übernommen. Es zeichnet sicher möglicherweise ein Kompromiss in der Richtung ab , dass die Androhung der Hartz IV-Kürzungen zurückgenommen werden könnten, eine neue Verhandlung über mögliche Ein Euro Jobs aufgenommen wird und die Problematik der zu Heizkosten nochmals geprüft wird. Peter Grottian bemüht sich im Moment in einem persönlichen Gespräch mit Rüdiger S. darum, zumindest eine Aussetzung des Hungerstreiks zu erreichen. Noch am morgen zeigte sich die Verwaltung kompromisslos.
ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,
Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen
Konfrontiert mit einer „Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.
Auszuege aus dem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Download
Das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung zum abgehängten Prekariat.
Seit dem Wochenende sorgt das Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung für eine Debatte. Auf Antrag der Linksfraktion und der Grünen setzte das Parlament für Donnerstag (19.10.2006) eine aktuelle Stunde an.