Gottschalks Entschuldigung gegenüber der Bild-Zeitung: Outfit versus Hartz IV-Witz

250pxthomasgottschalk_160ZDF will auf Kritik des Erwerbslosen Forums an Gottschalk reagieren

Mainz/Bonn. Das ZDF will auf die Kritik des Erwerbslosen Forums Deutschland an der abfälligen Bemerkung von „Wetten, dass..?" -Moderator Thomas Gottschalk über Hartz IV-Betroffene reagieren. Die Initiative hatte am Sonntag in einem offenen Brief an ZDF-Intendant Markus Schächter eine offizielle Entschuldigung gefordert. Dies bestätigte ein Sprecher des ZDF gegenüber der Nachrichtenagentur ddp. Der Inhalt würde allerdings von Seiten des ZDF vorab nicht öffentlich gemacht.

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Erwerbslosenforum fordert Entschuldigung von Thomas Gottschalk

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Der Moderator und das ZDF sollten erklären, dass «Hartz IV»-Empfänger keine Säufer seien

ddp) 04.03.2007 16:49:58 – Fernsehmoderator Thomas Gottschalk ist mit einer Bemerkung über «Hartz IV»-Empfänger bei Arbeitslosen schlecht angekommen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland forderte am Sonntag in einem offenen Brief an ZDF-Intendant Markus Schächter eine Entschuldigung für Gottschalks Aussage in seiner jüngsten «Wetten, dass..?»-Sendung, «Bierdosen sind doch ´Hartz IV´-Stelzen».
Download offener Brief

Erwerbslosenforum fordert
Entschuldigung von
Thomas Gottschalk ©ddp

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Kein Mangel an qualifizierten Kräften, sondern falsche Ansprüche

bewerbungQualifizierte Erwerbslose ab 40 scheinen uninteressant

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die Vorwürfe Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben zurückgewiesen, wonach viele Betriebe kaum geeignete Fachkräfte finden würden. Die Erwerbsloseninitiative hält dies für falsche Ansprüche und verfehlte Suche und verweist darauf, dass gerade unter Langzeitarbeitslosen oft sehr qualifizierte Bewerber zu finden sein. Die Wirtschaft scheue sich ältere oder auch schwer behinderte Bewerber einzustellen. Weiterhin würden Betriebe kaum Verantwortung für Qualifizierung von Mitarbeitern übernehmen und dies eher der Arbeitsagentur mit ihren äußerst fragwürdigen Bildungsangeboten überlassen.

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Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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Arbeitspflicht bei Hartz IV und Renteneintrittsalter jenseits von 67 – Dümmer gehts nimmer

glos_160Gewerkschaften sollen sich endlich vom Schmusekurs mit der SPD verabschieden

Bonn. Als dümmlich und volkswirtschaftlich Realitätsfern hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die Überlegungen von Michael Glos (CSU) bezeichnet, der in einem Spiegelinterview eine allgemeine Arbeitspflicht für Hartz IV-Empfänger gefordert am Wochenende gefordert hatte. Ebenfalls müsse über eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters jenseits von 67 Jahren nachgedacht werden. Damit zeige der Bundeswirtschaftsminister nur zu deutlich, wie sehr er die Interessen der Wirtschaftslobbyisten vertrete. Diese hätten nur das Interesse ältere Arbeitnehmer vorzeitig frei zusetzen, um sie dann über eine Arbeitspflicht mit einem Kombilohn als billigste Arbeitskräfte wieder zubekommen. An die Adresse der Gewerkschaften wurde der Appell gerichtet, dass diese endlich mit ihrem angekündigten Widerstand beginnen müssten. Der Schmusekurs mit der SPD habe dazu geführt, dass der Gesundheitsreform kein Widerstand entgegengesetzt wurde.

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