Aufruf zum Happening am 2. Januar in Mainz

Happening vor der Mainzer Staatskanzlei
!!!Ab sofort eine Mitfahrbörse
!!!
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Laut Kurt Beck müssten dann alle Hartz IV – Betroffene noch am gleichen Tag oder 3 Wochen später von Hartz IV unabhängig sein. Die Perspektive
muss dann selbstverständlich ein versicherungspflichtiger Arbeitsplatz sein und kein 1 Euro – Job sein, da dieser nicht unabhängig von Hartz IV sein
kann.


Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job!

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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte

2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee,  ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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Wenn der Weihnachtsmann nicht kommt

geldUmfrage: Hartz IV-Betroffene haben kein Geld für Weihnachten – Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit bewusst

Bonn/Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Online-Magazin „gegen-hartz.de“ durchgeführte Umfrage bei 7065 Hartz IV-Betroffenen ergab, dass 94 Prozent aller Befragten für das Weihnachtsfest nur bis zu 10 EUR tatsächlich zur Verfügung haben. Von diesem Betrag sind die Sonderausgaben für Geschenke, Essen und Weihnachtsschmuck zu bestreiten. Die Initiative sieht sich darin bestätigt, dass die Regelsatzverordnung keinen Spielraum für besondere Anlässe zulässt und wirft der jetzigen und vorherigen Bundesregierung bewusste Täuschung der Öffentlichkeit vor. Bei Kindern unter 14 Jahren sind laut Eckregelsatzberechnung für Spielsachen 76 Cent monatlich oder 9,12 EUR für das ganze Jahr vorgesehen. Um Weihnachten dennoch zu feiern, müssten die Menschen Schulden machen oder Gelder ausgeben, die für andere Ansparungen vorgesehen sind.

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Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.