Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden

Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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Befangenheitsantrag gegen Hartz IV-Sachbearbeiter

2005-09-05-2-4143

Es kommt immer wieder die Frage auf, ob man eine/n Sachbearbeiter/In wegen Befangenheit ablehnen kann.
Kurz gesagt: JA Weiterlesen

Psych KG und ALG II

ALG II-Anspruch für psychisch kranke Personen, die zwangweise untergebracht sind

Personen die im Sinne des § 107 SGB V zwangsweise untergebracht sind erhalten auf jeden Fall Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei, so die Bundesagentur für Arbeit. Weiterlesen

Sozialgerichtliche Entscheidungen Stand Januar 2007

Nachfolgend werden einzelne Gerichtsentscheidungen zu den Hartz IV-Gesetzen und ihr wesentlicher Inhalt aufgezählt.
Diese Aufzählung soll zum einen juristische interessante Fragestellungen und gegensätzliche Rechtsprechung auflisten, zum anderen aber auch zu parlamentarischen Initiativen anregen. von
Halina Wawzyniak, Justitiarin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Halina Wawzyniak, Justitiarin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Weiterlesen

Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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