Uni Bonn: Billigfraß reicht nicht für gesunde Ernährung bei Hartz IV

AlditueteForschungsinstitut für Kinderernährung legt umfangreiche Studie vor

Bonn. Das Arbeitslosengeld (Hartz IV) reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Universität Bonn in einer umfangreichen Studie. Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen. Weiterlesen

Endlich geht es Arbeitslosen an den „Kragen“ oder was plant die Bundesregierung

Sozialstaat_bitte_Urheberrecht_beachtenWie bekämpfen wir die Arbeitslosen

Der Bericht der "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt" unserer Bundesregierung. Wer jetzt immer noch glaubt, dass es um die Integration von Hartz IV-Betroffenen geht, sollte den Bericht erst gar nicht lesen. Auch empfiehlt es sich beim Lesen der Lektüre notfalls ein Eimer daneben zu stellen (Es könnte einem Übel werden).

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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Rhein-Neckar-Kreis vertreibt systematisch Hartz IV-Empfänger

Schwerbehinderte wegen 46wöchiger Untätigkeit des Landratsamtes in den Ruin getrieben

Rhein-Neckar-Kreis/ Sowohl das Erwerbslosen Forum Deutschland als auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Rhein-Neckar) erheben schwere Vorwürfe gegen das Landratsamt Rhein-Neckar. Demnach erweckt die Politik des Landkreises den Anschein, dass systematisch Sozialleistungsbezieher aus dem Kreis nach Mannheim und andere Orte verdrängt werden. Beispielhaft sei eine schwer behinderten Frau, deren Beschwerde nach 46 Wochen Untätigkeit am 15.03.2007, 09:00 Uhr vor dem Sozialgericht in Mannheim wegen Untätigkeit des Landratsamts verhandelt wird. Inzwischen musste sie deswegen eine eidesstattliche Versicherung ablegen, da ihr völlig unzureichende Unterkunftskosten bewilligt worden waren und der Landkreis keine Veranlassung sah, ihren Antrag und Widerspruch bisher zu bearbeiten. Ver.di konnte beobachten, dass in den letzten Monaten zunehmend Hartz IV-Empfänger aus dem Landkreis nach Mannheim gezogen sind, weil sie die völlige Willkür der Behörden nicht mehr aushielten. Dies solle aus Statistiken des Job-Center Mannheim hervorgehen.

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Soziale Arbeitsgelegenheiten

eejEinsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB 

Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen

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