Wasch- und Frisieraktion gegen Kurt Beck vom Innenministerium genehmigt

Dem SPD-Vorsitzenden soll ein antiker Friseurstuhl geschenkt werden 

Mainz. Das für den 2. Januar geplante Happening: „Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job!“ kann nun doch, wie geplant stattfinden. Noch vor Weihnachten wurde den Veranstaltern inoffiziell mitgeteilt, dass der Landtagspräsident keine Ausnahmegenehmigung erteilen wolle. Am 2. Januar wollen zahlreiche Erwerbslose mit symbolischem Waschen und Rasieren deutlich machen, dass es sich der SPD-Vorsitzende zu einfach macht, wenn dies das Kriterium für die Überwindung der Arbeitslosigkeit sei. Zudem sollen dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zahlreiche ernst gemeinte Bewerbungsmappen übergeben werden. Beck solle zeigen, ob er sich auch für andere persönlich einsetzt oder sein Einsatz im Fall Henrico F. nur eine Wiedergutmachung für seine verbale Entgleisung war.

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Hartz IV-Hungerstreikender nimmt wieder Flüssigkeit auf – Hungerstreik bleibt

Nach wie vor Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Job 

Rüdiger S. hat in seinem Hungerstreik gegen Hartz IV angekündigt, dass er ab sofort Flüssigkeit wieder zu sich führen wird, den Hungerstreik jedoch weiter fortsetzt. Damit ist eine lebensbedrohliche Situation entschärft, da der Hungerstreikende auch die Flüssigkeitsaufnahme inzwischen eingestellt hatte. Diese vorerst ausgesetzte Verschärfung des Hungerstreiks ist durch Vermittlung des Erwerbslosenforums Deutschland und des Aktionsbündnisses Sozialproteste zwischen Rüdiger S. und dem ersten Kreisrat des Landkreises Osterode Gero Geißlreiter ausgehandelt worden. Dennoch bleibt die Situation nach wie vor sehr angespannt.

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Gesundheitsreform – Wovon leben

Das die Gesundheitsreform für alle Menschen in unserer Republik nichts Gutes bringen kann war wohl jedem schon von vorn herein klar.

Das nun aber auch noch chronisch Kranke und Behinderte in ALGII- Bezug noch mehr unter die Existenzgrenze gedrückt werden und trotzdem nicht mehr die Behandlungen bekommen werden, die ihnen helfen werden ist eigentlich nur noch als Menschenverachtung zu bezeichnen.

Das Behinderte im AlgII viele ihrer Nachteile aus dem Regelsatz ausgleichen müssen, weil dieses nicht mehr von den Argen bezahlt wird und Leistungen nach dem SGBXII für die Personen weitgehend ausgeschlossen sind habe wir schon geschrieben. Wenn es nun nach den Plänen der Bundesregierung geht sollen die behinderten und chronisch Kranken in ALG II auch noch jeden Monat 8 Euro jeden Monat an dei Krankenkasse zahlen. Zusätzlich zu den Kosten für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu den Rezepten.Und diese 8 Euro werden mit Sicherheit nicht zur Befreiung hinzugerechnet. Dieses bedeutet definitiv eine Reduzierung des Regelsatzes eines jeden AlgII-Empfängers um 8 Euro.

Behandlungen wie DMP für Diabetiker oder spezielle Behandlungen für Schmerzpatienten und Behinderte wird es wohl auch nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden gezwungen, diese sinnvollen und auf längere Sicht kostengünstigeren Behandlungen einzustellen.

Dieses würde dann bedeuten, das mehr Medikamente gebraucht werden um die Folgen und Schmerzen abzufangen.  Viele dieser Medikamente müssen heute schon selber bezahlt werden.

 

Den Behinderten und chronisch Kranken in ALGII bleibt dann wieder nur zu überlegen:

Schmerzen oder Essen.

Wir nennen dieses Menschenverachtend 

Mit welchen Zahlen rechnen die Politiker

(kalle) Alle Diskussionen über zu hohe Kosten oder Missbräuche beruhen auf Zahlen. Zahlen, die aber nicht stimmen müssen Wieder einmal müssen wir feststellen, dass unsere Politiker nicht wissen, was im wirklichen Leben geschieht.. Nicht einmal für Abgeordnete des Bundestages ist es möglich, genaue Zahlen aus den Arbeitsagenturen oder von der BA zu bekommen. Dieses ist nur möglich, wenn die Agenturen auch am IT- Verfahren der BA teilnehmen.  Das tun aber längst nicht alle. Die Optionskommunen und auch Argen nehmen daran nicht teil. So ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass es verlässliche Zahlen gar nicht geben kann. Weiterlesen

Behinderte und Alg II- Leben unter dem Existenzminimum

 existenzminimumEin Leben unter dem Existenzminimum

 

 

 

(KHT)Alg II wurde vom Gesetzgeber als unterste Grenze des Existenzminimums definiert. Leider müssen auch heute noch viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben.

Wer noch mindestens 3 Stunden Arbeitsfähig ist, der wird in Alg II eingestuft und erhält die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Soweit so gut. Viele Schwerbehinderte können und wollen länger als 3 Stunden täglich arbeiten.

 

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