Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Verdi prophezeit französische Verhältnisse

Isolde Kunkel-Weber (ver.di Vorstandsmitglied)Gespräch mit ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber

21.000 Beschäftige von Krankenkassen und dem Gesundheitswesen haben gestern und heute gegen die geplante Gesundheitsreform demonstriert um das solidarische Gesundheitssystem zu erhalten. Auf der Kundgebung in Bonn sprach auch das ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber. Mit ihr sprach Martin Behrsing am Rande der Demo.

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Steht französisch auf bei der Demonstration am 3. Juni in Berlin

Arbeitslose: Steht französisch auf bei der Demonstration am 3. Juni in Berlin gegen die schamlos-geplante sozialpolitische Hinrichtung durch die Große Koalition und scheut vor Formen des zivilen Ungehorsams nicht zurück!

Massive Kritik an der aktuellen sozialpolitischen Debatte
Berlin/Göttingen/Bonn. In einem flammenden Aufruf hat der Vorbereitungskreis zur bundesweiten Demonstration am 3. Juni in Berlin die gegenwärtige sozialpolitische Debatte gegeißelt. Das breite Bündnis – aus bundesweiten Netzerken der Erwerbslosen- und Sozialprotestinitiativen, Attac, Basisgliederungen von ver.di, Linkspartei/WASG u.a. – kritisierte die sozialpolitische Augenmaßlosigkeit von Teilen der Großen Koalition, die Niedriglöhne und Arbeitslosengeld II unterhalb eines menschenwürdigen Existenzminimums noch weiter absenken wollen. Nicht die Erwerbslosen sind maßlos, sondern die verdeckte Armut breche auf und verlange das Mindeste zum Überleben, was eine reiche Gesellschaft leisten muß
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