Bonn/Nürnberg – Nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es zu falsch berechneten Bescheiden bei Hartz IV gekommen war begann die Bundesagentur nach der Fehlersuche. Grund war, dass Bescheide für den Monat Februar 2008 anstatt 347 nur 323,83 auswiesen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Mittag, dass es sich um Bedienfehler von Sachbearbeitern handelt. Diese hätten für den Monat Februar einen Zeitraum vom 1. bis zum 28. eingegeben und dabei übersehen, dass der Februar 2008 aber bis zum 29. geht. Das Computerprogramm würde daraus automatisch dann 2 Tage abziehen. Weiterlesen
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Regelsatzerhöhung anscheinend heimlich wieder einkassiert – Betrug an Hartz IV-Empfängern?
Statt 347 nur 323,87 Euro im Februar 2008
Bonn – Die zum 1. Juli eingeführte Regelsatzerhöhung scheint von einigen Hartz IV-Behörden heimlich durch einen Rechentrick wieder einkassiert zu werden. Diesen Eindruck hat zumindest das Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen inzwischen einige Bescheide von Hartz IV-Betroffenen vor, wonach Behörden dazu übergehen im nächsten Jahr für den Monat Februar statt 347 Euro nur 323,87 Euro auszuzahlen. Dabei wird für den Monat Februar 2008 kurioserweise nur 28 Tage zu Grunde gelegt, obwohl er wegen des Schaltjahres 29 Tage hat. Laut Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würde es eine solche Regelung nicht geben. „Es gilt ein monatlich gleich bleibender Regelsatz von 347 Euro für Alleinstehende.“ Der Job-Center Cottbus sagte (heute) gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass sie selbst keinen Einfluss auf die Berechnung hätten. Diese würden zentral in Nürnberg angefertigt. Aus Nürnberg teilte die die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Fachleute in der Bundesagentur prüfen würden, was da falsch laufen würde, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland ihr solche falsch berechneten Bescheide zugesandt hatte. Weiterlesen
Forderungen nach dem Tod eines Arbeitslosen in Speyer – Professionelles Fallmanagement
Zum Fall des Verhungerten Arbeitslosen in Speyer erklärt das Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ein 20jährigr Arbeitsloser ist gestorben, weil schwere Depressionen offenbar die Ursache waren, dass er nicht den Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch Zwei nachkommen konnte. Bei seiner Mutter scheint es sich ebenso zu verhalten. Deshalb halten wir es für angebracht, dass nun endlich in den Hartz IV-Behörden ein kompetentes Fallmanagement installiert wird, so wie es ursprünglich auch geplant war (BT-Dr. 15/1516 54). Dazu gehört besonders, dass die Mitarbeiter eine hohe Beratungskompetenz haben und eventuelle Krisen schon im Vorfeld absehen können. Mitarbeiter, die nicht über derartige Ausbildungen oder Qualifikationen verfügen, können solche Situationen kaum abschätzen. Dazu gehört, dass verstärkt Menschen mit einer Berufsausbildung im psycho-sozialen Bereich und entsprechender Berufserfahrung eingestellt werden. Natürlich müssen diese Menschen adäquat bezahlt werden. Weiterlesen
Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
Berlin(pr-sozial) Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Leipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.