Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) will kein Happening in Mainz

Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) erteilt keine Genehmigung für das Waschen und Rasieren vor der Mainzer Staatskanzlei

Mainz/Wie das Erwerbslosen Forum aus inoffiziellen Kreisen mitgeteilt bekommen hat, wird der Rheinlandpfälzische Landtagspräsident keine Genehmigung für die am 2. Januar geplante Aktion: „Waschen und Rasieren und Kurt Beck gibt uns eine Job“ erteilen. Eine schriftliche Begründung soll noch erfolgen. Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland) und Karl-Heinz Strohmaier (PWG) kündigten an, dass man auf jeden Fall rechtliche Schritte einer einstweiligen Verfügung prüfen werde.

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Kurt Beck sollte am 2. Januar in Mainz beim Happening dabei sein

Bündnis 3. Juni ruft ebenfalls zur Teilnahme und Protest gegen die Politik des Sozialabbaus auf 

Bonn/Mainz. Nach dem Kurt Beck gestern durch seinen Pressesprecher verlauten ließ, dass er am 2. Januar nicht in Mainz sei, fordern die ihn Veranstalter des Happenings auf, da zu sein. Zu viele Erwerbslose seien empört darüber, wie einfach der SPD-Vorsitzende in einer feudalistischen Weise Jobs aus dem Hut zaubern kann. Daran wollen sie auch teilhaben. Ebenfalls ruft seit gestern einer der größen Zusammenschlüsse der sozialen Bewegungen, das Bündnis 3. Juni zur Teilnahme am Happening auf, um der SPD zu zeigen, dass sie mit ihrer Politik seit Jahren für den Sozialabbau und dessen katastrophalen Folgen, der neuen Armut in Deutschland, maßgeblich mit verantwortlich ist.

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Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte

2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee,  ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß

kinderarmutWut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden,  dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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