Mit Musterüberprüfungsantrag zur Rücknahme der Regelsatzkürzungen in der Vergangenheit
Mit seinem Grundsatzentscheidungen vom 18.06.2008 (Az.: B 14 AS 22/07 R und B 14 AS 46/07 R) hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass eine Kürzung des Regelsatzes wegen eines Krankenhausaufenthaltes zumindest bis 31.12.2007 gesetzeswidrig ist. Es fehlte an der gesetzlichen Grundlage, wonach Leistungen hätten gekürzt werden.