Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Hinzuverdiensten

existenzminimumGleichzeitige Kürzung des Regelsatzes oder Arbeitszwang? 

Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II künftig neu geregelt werden. Dabei soll grundsätzlich bis zu einem Einkommen von 200 EUR eine volle Anrechnung stattfinden. Im Gegenzug von 200 bis 800 EUR können 50% anrechnungsfrei bleiben. Im Gegenzug dazu soll für erwerbslose Hilfebedürftige der Regelsatz um 30% gekürzt werden. Damit wird der Weg zum Arbeitszwang mittels Kombilöhne frei. Nicht deutlich wird, ob die geplante Regelsatzkürzung auch für Hartz IV-Betroffene gilt, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.  Hier die Antwort der Bundesregerung auf die kleine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke. )

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Der kleine Betrug angesichts des großen Betrugs

Gastbeitrag von Roland Riedl

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Kölner Nubbel ohne Skrub(p)el

Erwerbslosen Forum Deutschland verleiht besondere Auszeichnung. sozialschnuefflerChefermittler Markus Galle der ARGE Köln-Porz setzt auf Denunzianten
(ursprüngliches Bild musste entfernt werden. Mehr dazu und Gegendarstellunghier: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic7828509.html)
Köln. Pünktlich zum Karnevalsbeginn hat das Erwerbslosen Forum Deutschland dem Präsidenten des Karnevalsvereins „Poorzer Nubbele e. V.“ und Leiter des Bedarfsermittlungsdienstes der ARGE Köln-Porz eine Auszeichnung für besonders negative Benachteiligungen von Hartz IV-Betroffenen verliehen. Beispielhaft seien seine Einstellungen zu Denunziationen, ohne die die Arbeiten des Ermittlungsdienstes nicht möglich seien. Markus Galle, auch „Papanubbel“ im Kölner Karneval genannt,  hatte in einer Radiosendung des WDR im Oktober offen über seine Arbeit und Einstellungen gesprochen. Besonders aufgestoßen ist der bundesweiten Initiative dabei, dass Menschen durch den Ermittlungsdienst regelrecht überrumpelt werden und sich so rechtswidriger Zugang zu den Wohnungen verschafft wird. Weiterlesen

Bundessozialgericht stärkt nicht die Hartz IV-Betroffenen

zwangsraeumung_160qViele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnten jetzt ein böses Erwachen erleben

Bonn/Hamburg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet die gestrigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts mit sehr gemischten Gefühlen. Begrüßt wurden die Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft bei Mietern und beim Umgangsrecht. Nach Ansicht der Initiative könnten hier erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zu kommen. Für viele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnte die Entscheidung ein böses Erwachen bedeuten.

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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