Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.
Archiv der Kategorie: Hartz IV
Verwaltungsgericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
Berlin(pr-sozial) Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Verfahrensrecht bei Hartz IV
Über das Verfahrensrecht, Beweiserhebung, Amtsermittlungsprinzip, In Augenscheinnahme (Hausbesuch), Akteneinsicht, Bescheid (Form, Zustellung) fehlerhafte Bescheide.
Wichtiger Hinweis zum Elterngeld
Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.
Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen
Wichtige Hinweise bei ALG II und Diabetes mellitus Typ II
Wichtiger Antrag, um Ansprüche zu wahren
Hannover. Mit seinem Beschluss vom 02.03.2007 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az L 8 AS 5/07 NZB, B.v. 02.03.2006) wegen grundsätzlicher Bedeutung Berufung beim Bundessozialgericht zugelassen. Zahlreiche betroffene Hartz IV-Empfänger bekamen keinen Extrabedarf für ihre kostenaufwendige Ernährung, da viele Behörden und die Bundesagentur für Arbeit hier keinen Extrabedarf sahen. Demgegenüber standen die Empfehlungen des Deutschen Vereins, der mit Stand 1997 51,13 Euro empfahl und entsprechend den Regelsatzerhöhungen ab dem 1. Juli 1998 55,06 Euro an Mehrbedarf sieht.