Es scheint, dass man mit Antragsverweigerung und dem verschwinden lassen von Anträgen bisher noch nicht erfolgreich genug war. Hier die neuste Schweinerei. Bitte dies in der Beratungspraxis beachten. Bitte weitflächig informieren!!!
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Sommerloch…Hartz IV…Mindestlohn…Boykott
Das Radiointerview von Radio Corax
Halle/Bonn – Immer mehr Vollzeitarbeitende brauchen Hartz IV – dem will die SPD mit einem Mindestlohn begegnen. Die Union befürchtet dagegen steigende Arbeitslosenzahlen. So ist es heute früh in den Zeitungen zu lesen. Weiterlesen
Endlich geht es Arbeitslosen an den „Kragen“ oder was plant die Bundesregierung
Wie bekämpfen wir die Arbeitslosen
Der Bericht der "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt" unserer Bundesregierung. Wer jetzt immer noch glaubt, dass es um die Integration von Hartz IV-Betroffenen geht, sollte den Bericht erst gar nicht lesen. Auch empfiehlt es sich beim Lesen der Lektüre notfalls ein Eimer daneben zu stellen (Es könnte einem Übel werden).
Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Leipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.
Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden
Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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