Staatskanzlei in Mainz hat angeblich keine Stellen zu besetzen?

Die Staatskanzlei in Mainz hatte den 21 Bewerbern geschrieben, dass sie zur Zeit keine offene Stellen hätte. So ganz kann es jedoch nicht stimmen. Lesen Sie selbst nur beispielhaft die nachfolgenden Stellenangebote. Weiterlesen

CSU will Erwerbsloseninitiativen stärker kontrollieren lassen

staubingerMax Straubinger (CSU, MdB): Initiativen fördern Leistungsmissbrauch

 

Bonn. Im Zusammenhang mit dem seit Wochen in der Bild-Zeitung beschriebenen Verhalten des arbeitslosen Henrico Frank und des medialen Ereignisses vor der Mainzer Staatskanzlei (Waschen und Rasieren, Kurt Beck gibt uns einen job!) beschuldigt Max Straubinger (CSU)ihnen quasi der Beihilfe zum Sozialhilfebetrug. Dingend erforderlich wäre eine Überprüfung der Unterstützerverbände in den Bereichen ALG II und Sozialhilfe. Es dürfe nicht sein, dass manche der so genannten Selbsthilfeinitiativen für Tipps zur Erschleichung von Sozialtransfers womöglich auch noch staatliche Finanzhilfen erhalten, so der Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger (CSU).  

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Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) will kein Happening in Mainz

Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) erteilt keine Genehmigung für das Waschen und Rasieren vor der Mainzer Staatskanzlei

Mainz/Wie das Erwerbslosen Forum aus inoffiziellen Kreisen mitgeteilt bekommen hat, wird der Rheinlandpfälzische Landtagspräsident keine Genehmigung für die am 2. Januar geplante Aktion: „Waschen und Rasieren und Kurt Beck gibt uns eine Job“ erteilen. Eine schriftliche Begründung soll noch erfolgen. Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland) und Karl-Heinz Strohmaier (PWG) kündigten an, dass man auf jeden Fall rechtliche Schritte einer einstweiligen Verfügung prüfen werde.

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Der kleine Betrug angesichts des großen Betrugs

Gastbeitrag von Roland Riedl

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Hartz-IV – Hausbesuche müssen nicht hingenommen werden

Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig
Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für Bewerbungen


Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei. Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr erstattet wird.
Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden.

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