Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Hartz IV ist der Grund Mietpreissteigerungen bei einfachen Wohnungen

zwangsraeumung_160qSpitzenplatz nimmt das sauerländische Altena mit einer Mietpreissteigerung 50 Prozent ein

Köln. Die Einführung von Hartz IV ist die Ursache für einen Preisanstieg bei einfachen Wohnungen, so der Immobilienverband Deutschland heute in einer Pressemitteilung. Je nach Haushaltsgröße hätten in den vergangenen Monaten viele Hartz IV-Empfänger in kleinere und einfach ausgestattete Wohnungen umziehen müssen. Während die Preise für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und „normalen“ Wohnungen relativ stabil blieben, verzeichnete man gerade bei einfach ausgestatteten Wohnungen in wenig begehrten Lagen einen Preisanstieg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einem Skandal im Hinblick darauf, dass in NRW etwa 140.000 bis 160.0000 Menschen potentiell von Zwangsumzügen betroffen sein könnten und vielfach die höheren Kosten aus ihrem kargen Lebensunterhalt bestreiten müssten. Bundesweit gehe man 500.0000 bis 700.000 Menschen aus, die nicht in „angemessenen“ Wohnungen leben würden. Seit Anfang des Jahres würde man bei dem bundesweiten Notruftelefon gegen Zwangsumzüge die meisten Anrufe aus NRW verzeichnen. Die Landesregierung würde dieses Problem aber ignorieren.

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Kein Mangel an qualifizierten Kräften, sondern falsche Ansprüche

bewerbungQualifizierte Erwerbslose ab 40 scheinen uninteressant

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die Vorwürfe Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben zurückgewiesen, wonach viele Betriebe kaum geeignete Fachkräfte finden würden. Die Erwerbsloseninitiative hält dies für falsche Ansprüche und verfehlte Suche und verweist darauf, dass gerade unter Langzeitarbeitslosen oft sehr qualifizierte Bewerber zu finden sein. Die Wirtschaft scheue sich ältere oder auch schwer behinderte Bewerber einzustellen. Weiterhin würden Betriebe kaum Verantwortung für Qualifizierung von Mitarbeitern übernehmen und dies eher der Arbeitsagentur mit ihren äußerst fragwürdigen Bildungsangeboten überlassen.

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Soziale Arbeitsgelegenheiten

eejEinsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB 

Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen

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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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