Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.

 

Kölner Nubbel ohne Skrub(p)el

Erwerbslosen Forum Deutschland verleiht besondere Auszeichnung. sozialschnuefflerChefermittler Markus Galle der ARGE Köln-Porz setzt auf Denunzianten
(ursprüngliches Bild musste entfernt werden. Mehr dazu und Gegendarstellunghier: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic7828509.html)
Köln. Pünktlich zum Karnevalsbeginn hat das Erwerbslosen Forum Deutschland dem Präsidenten des Karnevalsvereins „Poorzer Nubbele e. V.“ und Leiter des Bedarfsermittlungsdienstes der ARGE Köln-Porz eine Auszeichnung für besonders negative Benachteiligungen von Hartz IV-Betroffenen verliehen. Beispielhaft seien seine Einstellungen zu Denunziationen, ohne die die Arbeiten des Ermittlungsdienstes nicht möglich seien. Markus Galle, auch „Papanubbel“ im Kölner Karneval genannt,  hatte in einer Radiosendung des WDR im Oktober offen über seine Arbeit und Einstellungen gesprochen. Besonders aufgestoßen ist der bundesweiten Initiative dabei, dass Menschen durch den Ermittlungsdienst regelrecht überrumpelt werden und sich so rechtswidriger Zugang zu den Wohnungen verschafft wird. Weiterlesen

Hungerstreik für Hartz IV-Opfer

Landkreis_P1040877_2_300Jörg Rogall kämpft wegen illegaler Vergabe von Ein-Euro-Jobs im Landkreis Aurich

 Aurich. Seit den DGB-Demonstrationen – am Samstag -befindet sich Jörg Rogall im Hungerstreik. Er prangert Betrug und Veruntreuung von 1-Euro-Jobbern im Landkreis Aurich an und fordert Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Laut seiner Recherche fungiere die Auricher Kreisvolkshochschule (KVHS) als illegales Leiharbeitsunternehmen. Vier 1-Euro-Jobber hätten einen Vertrag mit der KVHS und sollten ursprünglich in einem Möbellager der KVHS eingesetzt werden. Tatsächlich würden sie jedoch die Paddel- und Pendelstation am Großen Meer betreuen. Der selbstständige Rogall hatte ebenfalls eine Paddelstation eröffnen wollen, musste jedoch feststellen, dass er gegen eine derart billig und staatlich subventionierte Konkurrenz keine Chance hatte. Zudem setzt er sich mit seiner Aktion für die Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ein. Weiterlesen

Herbstaktion Ein Euro Jobber als Drückerkolonne

eejHamburger Arbeitslose mit Einkaufsgutscheinen geködert

Hamburg/Bonn. Mit Einkaufsgutscheinen ködert derzeit die Hamburger SBB Kompetenz gGmbH ehemals beschäftigte Ein-Euro-Jobber, damit diese in ihren Bekanntenkreis Werbung für Ein Euro Beschäftigungsgelegenheiten für diesen Bildungsträger machen. Für jeden zustande gekommenen Vertrag erhalten die Hartz IV-Empfänger einen Einkaufgutschein in Höhe von 15 EUR, der Weiterbildungsträger hingegen eine Gratisarbeitskraft und zusätzliche Fördergelder durch die ARGE Hamburg (Schreiben liegt dem Erwerbslosen Forum Deutschland vor). Ein lohnendes Geschäft, wie das Erwerblosen Forum Deutschland findet.

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ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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