Celle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Berliner Sozialgericht: Hartz IV-Gesetz verfassungswidrig?
Einführung von Hartz IV würde nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer rechtfertigen
Berlin (pr-sozial) – Mit zwei Entscheidungen hat das Berliner Sozialgericht dem Bundesverfassungsgericht nun zwei Fälle zur Überprüfung vorgelegt. Das Gericht sieht in der verkürzten Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I vor allem für ältere Arbeitslose eine Grundrechtsverletzung. (Das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt hatte die maximale Bezugszeit von Arbeitslosengeld I für Arbeitslose ab 55 Jahre von 32 auf 18 Monate verkürzt. Alle jüngeren Arbeitnehmer erhalten eine Höchstdauer von zwölf Monaten). Das würde aber nicht die drastische Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes rechtfertigen. Stand dem über 57-Jährigen nach dem bis 31. Dezember 2003 geltenden § 127 SGB III ein Alg-Anspruch von maximal 32 Monaten zu, so beträgt nunmehr die maximale Anspruchsdauer 18 Monate. Weiterlesen
Erwerbslosenforum fordert Entschuldigung von Thomas Gottschalk
Der Moderator und das ZDF sollten erklären, dass «Hartz IV»-Empfänger keine Säufer seien
(© ddp) 04.03.2007 16:49:58 – Fernsehmoderator Thomas Gottschalk ist mit einer Bemerkung über «Hartz IV»-Empfänger bei Arbeitslosen schlecht angekommen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland forderte am Sonntag in einem offenen Brief an ZDF-Intendant Markus Schächter eine Entschuldigung für Gottschalks Aussage in seiner jüngsten «Wetten, dass..?»-Sendung, «Bierdosen sind doch ´Hartz IV´-Stelzen».
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Erwerbslosenforum fordert
Entschuldigung von
Thomas Gottschalk ©ddp
Bewegung beim Hungerstreik des Hartz IV-Empfängers
In der völlig vertrackten Situation des hungerstreikenden Rüdiger S. und dem Jobcenter Landkreis Osterode ist Bewegung gekommen
(Bild: Prof. Peter Grottian)
Berlin/Bonn/Göttingen. Aufgrund des Vermittlungsversuches des Erwerbslosen Forum Deutschland und Aktionsbündnisses Sozialproteste hat der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian die Vermittlung zwischen dem Landratsamt und dem Betroffenen Rüdiger S. übernommen. Es zeichnet sicher möglicherweise ein Kompromiss in der Richtung ab , dass die Androhung der Hartz IV-Kürzungen zurückgenommen werden könnten, eine neue Verhandlung über mögliche Ein Euro Jobs aufgenommen wird und die Problematik der zu Heizkosten nochmals geprüft wird. Peter Grottian bemüht sich im Moment in einem persönlichen Gespräch mit Rüdiger S. darum, zumindest eine Aussetzung des Hungerstreiks zu erreichen. Noch am morgen zeigte sich die Verwaltung kompromisslos.
Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) will kein Happening in Mainz
Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) erteilt keine Genehmigung für das Waschen und Rasieren vor der Mainzer Staatskanzlei.
Mainz/Wie das Erwerbslosen Forum aus inoffiziellen Kreisen mitgeteilt bekommen hat, wird der Rheinlandpfälzische Landtagspräsident keine Genehmigung für die am 2. Januar geplante Aktion: „Waschen und Rasieren und Kurt Beck gibt uns eine Job“ erteilen. Eine schriftliche Begründung soll noch erfolgen. Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland) und Karl-Heinz Strohmaier (PWG) kündigten an, dass man auf jeden Fall rechtliche Schritte einer einstweiligen Verfügung prüfen werde.