Hartz IV ist der Grund Mietpreissteigerungen bei einfachen Wohnungen

zwangsraeumung_160qSpitzenplatz nimmt das sauerländische Altena mit einer Mietpreissteigerung 50 Prozent ein

Köln. Die Einführung von Hartz IV ist die Ursache für einen Preisanstieg bei einfachen Wohnungen, so der Immobilienverband Deutschland heute in einer Pressemitteilung. Je nach Haushaltsgröße hätten in den vergangenen Monaten viele Hartz IV-Empfänger in kleinere und einfach ausgestattete Wohnungen umziehen müssen. Während die Preise für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und „normalen“ Wohnungen relativ stabil blieben, verzeichnete man gerade bei einfach ausgestatteten Wohnungen in wenig begehrten Lagen einen Preisanstieg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einem Skandal im Hinblick darauf, dass in NRW etwa 140.000 bis 160.0000 Menschen potentiell von Zwangsumzügen betroffen sein könnten und vielfach die höheren Kosten aus ihrem kargen Lebensunterhalt bestreiten müssten. Bundesweit gehe man 500.0000 bis 700.000 Menschen aus, die nicht in „angemessenen“ Wohnungen leben würden. Seit Anfang des Jahres würde man bei dem bundesweiten Notruftelefon gegen Zwangsumzüge die meisten Anrufe aus NRW verzeichnen. Die Landesregierung würde dieses Problem aber ignorieren.

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Hungerstreik wegen Hartz IV ausgesetzt

ruediger_sSozialversicherungspflichtige Tätigkeit erstritten, Heizkostenerstattung offen

Berlin, Osterode, Göttingen. Rüdiger Steinbeck aus Wieda/Harz hat seinen seit Dezember andauernden Hungerstreik ausgesetzt. In Verhandlungen mit der Arbeitsagentur, dem Landkreis und durch Vermittlung des Aktionsbündnisses Sozialproteste (Edgar Schu, Prof. Grottian) konnte Rüdiger Steinbeck sogar eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit an einer Schule erstreiten. Er fällt damit aus der diskriminierenden Hartz IV-Logik heraus und betreut in Zukunft infrastrukturelle Leistungen einer Schule (Hausmeisterei, PC-Betreuung). "Damit hat Rüdiger Steinbeck erfolgreich abgewehrt, sich an dem katastrophalen Lohndumping durch 1-Euro-Jobs beteiligen zu müssen. Er hat sich solidarisch mit anderen Erwerbslosen und Erwerbstätigen gezeigt und so einen Bruttolohn von 10 Euro erstritten. Was für ihn gilt, sollte auch für alle anderen gelten. Dies ist auch unsere Forderung für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn", kommentiert der Vermittler des Aktionsbündnis Sozialproteste, Edgar Schu, diesen ersten Verhandlungserfolg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird ein altes Auto mitfinanzieren, um den Weg zur neuen Arbeitsstätte zu erleichtern. Weiterlesen

Wasch- und Frisieraktion gegen Kurt Beck vom Innenministerium genehmigt

Dem SPD-Vorsitzenden soll ein antiker Friseurstuhl geschenkt werden 

Mainz. Das für den 2. Januar geplante Happening: „Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job!“ kann nun doch, wie geplant stattfinden. Noch vor Weihnachten wurde den Veranstaltern inoffiziell mitgeteilt, dass der Landtagspräsident keine Ausnahmegenehmigung erteilen wolle. Am 2. Januar wollen zahlreiche Erwerbslose mit symbolischem Waschen und Rasieren deutlich machen, dass es sich der SPD-Vorsitzende zu einfach macht, wenn dies das Kriterium für die Überwindung der Arbeitslosigkeit sei. Zudem sollen dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zahlreiche ernst gemeinte Bewerbungsmappen übergeben werden. Beck solle zeigen, ob er sich auch für andere persönlich einsetzt oder sein Einsatz im Fall Henrico F. nur eine Wiedergutmachung für seine verbale Entgleisung war.

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Öffentliches Waschen und Rasieren bei Kurt Beck

Aufruf zum Happening der besonderen Art vor der Mainzer Staatskanzlei

Bonn. Für den 2. Januar ist in Mainz ein Happening der besonderen Art geplant. Unter dem Motto: Happening vor der Staatskanzlei, Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job! rufen das Erwerbslosen Forum Deutschland, die Parteilose Wählergruppe Gelsenkirchen und zahlreiche andere Initiativen dazu auf, sich vor der Mainzer Staatskanzlei öffentlich zu rasieren und waschen. Im Gegenzug sollen sie dann vom SPD-Vorsitzenden, Kurt Beck einen Job bekommen.
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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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