Ein 27jähriger Hartz IV-Bezieher aus Mönchengladbach erhält wegen völlig absurden und überzogenen Forderungen seit Monaten keine ALGII-Leistungen, obwohl er ein Anrecht darauf hat. Sein gesundheitlicher Zustand ist inzwischen dramatisch und er hat den Überlebenswillen verloren. Die ARGE Mönchengladbach und das Sozialgericht Düsseldorf sehen tatenlos zu.
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Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?
Wegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden
Bonn – Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.
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Was haben Kinder mit Mindestlöhnen zu tun?
Mit Dank an Prof. Rainer Roth – Vortrag: Frankfurt Februar 2008I) Armut = Niveau der Hartz IV-LeistungenArmut ist meines Erachtens am ehesten begreifbar, wenn man Hartz IV zum Ausgangspunkt macht. Nur hier ist das konkrete Bedürfnisniveau fassbar, z.B. in Form von pro Tag 3,81 Euro für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke, die der Regelsatz eines Alleinstehenden enthält. Schon ein Cappucino muss tagelang angespart werden. Für öffentliche Verkehrsmittel sind 3,24 Euro pro Woche vorgesehen. Das reicht nicht einmal für eine Hin- und Rückfahrt. Die Hartz IV-Parteien behaupten, dass das eben das soziale Existenzminimum sei, also "bekämpfte Armut", nicht Armut. Ein die Existenz, d.h. das Überleben sicherndes Minimum ist es schon, aber kein soziales Existenzminimum in dem Sinne, dass ein bescheidenes Niveau an heutigen Grundbedürfnissen im Zusammenleben mit anderen Menschen gedeckt werden könnte.
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In Bonn wird am Dienstag über die Zukunft von Ein-Euro-Jobs entschieden
Das Erwerbslosen Forum Deutschland hatte einen Bürgerantrag gestellt, der alle Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtige Stellen umwandeln soll. Zahlreiche Mitglieder der Initiative haben ebenfalls inzwischen bundesweit in anderen Kommunen und Städten ähnliche Anträge gestellt
Erwerbslosen Forum Deutschland benötigen Unterstützung für den Abbau der Ein-Euro-Jobs
Am 11.03.2008 wird auf Antrag des Erwerbslosen Forum Deutschland über die Zukunft der Ein-Euro-Jobs in Bonn entschieden
Wir benötigen Eure Unterstützung, damit die Geschichte ein Erfolg werden kann bzw. zumindest zum Nachdenken anregt. Wie ihr wisst, besteht in vielen Bundesländern die Möglichkeit bei den Kommunen einen sog. Bürgerantrag einzureichen, über den die Kommune dann entscheiden muss. Wir haben in Bonn einen Bürgerantrag
http://www.erwerbslosenforum.de/
buergerantrag_bonn1_12_02_08.pdf
eingereicht, der zum Ziel hat, alle Ein-Euro-Jobs abzubauen und dafür öffentliche Beschäftigung einzurichten.
Auch Anträge in anderen Städten
sind bereits eingereicht: