Soziale Arbeitsgelegenheiten

eejEinsatz und Wirkungsweise aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive. Auswertung des IAB 

Anja Kettner, Martina Rebien (IAB)
Im Zuge der letzten Stufe der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden zum 01.01.2005 die Sozialen Arbeitsgelegenheiten eingeführt. Es handelt sich um eine öffentlich finanzierte und zeitlich befristete Beschäftigungsform, die erwerbsfähige Hilfebedürftige wieder an den Arbeitsmarkt heranführen soll. Der vorliegende Bericht des IAB sieht ernsthafte Verdrängungen zu ungunsten von sozialversicherungspflichtigen Stellen und führt kaum zu einer Verbesserung der Erwerbslosen

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Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) will kein Happening in Mainz

Landtagspräsident, Joachim Mertes (SPD) erteilt keine Genehmigung für das Waschen und Rasieren vor der Mainzer Staatskanzlei

Mainz/Wie das Erwerbslosen Forum aus inoffiziellen Kreisen mitgeteilt bekommen hat, wird der Rheinlandpfälzische Landtagspräsident keine Genehmigung für die am 2. Januar geplante Aktion: „Waschen und Rasieren und Kurt Beck gibt uns eine Job“ erteilen. Eine schriftliche Begründung soll noch erfolgen. Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland) und Karl-Heinz Strohmaier (PWG) kündigten an, dass man auf jeden Fall rechtliche Schritte einer einstweiligen Verfügung prüfen werde.

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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Gesundheitsreform – Wovon leben

Das die Gesundheitsreform für alle Menschen in unserer Republik nichts Gutes bringen kann war wohl jedem schon von vorn herein klar.

Das nun aber auch noch chronisch Kranke und Behinderte in ALGII- Bezug noch mehr unter die Existenzgrenze gedrückt werden und trotzdem nicht mehr die Behandlungen bekommen werden, die ihnen helfen werden ist eigentlich nur noch als Menschenverachtung zu bezeichnen.

Das Behinderte im AlgII viele ihrer Nachteile aus dem Regelsatz ausgleichen müssen, weil dieses nicht mehr von den Argen bezahlt wird und Leistungen nach dem SGBXII für die Personen weitgehend ausgeschlossen sind habe wir schon geschrieben. Wenn es nun nach den Plänen der Bundesregierung geht sollen die behinderten und chronisch Kranken in ALG II auch noch jeden Monat 8 Euro jeden Monat an dei Krankenkasse zahlen. Zusätzlich zu den Kosten für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu den Rezepten.Und diese 8 Euro werden mit Sicherheit nicht zur Befreiung hinzugerechnet. Dieses bedeutet definitiv eine Reduzierung des Regelsatzes eines jeden AlgII-Empfängers um 8 Euro.

Behandlungen wie DMP für Diabetiker oder spezielle Behandlungen für Schmerzpatienten und Behinderte wird es wohl auch nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden gezwungen, diese sinnvollen und auf längere Sicht kostengünstigeren Behandlungen einzustellen.

Dieses würde dann bedeuten, das mehr Medikamente gebraucht werden um die Folgen und Schmerzen abzufangen.  Viele dieser Medikamente müssen heute schon selber bezahlt werden.

 

Den Behinderten und chronisch Kranken in ALGII bleibt dann wieder nur zu überlegen:

Schmerzen oder Essen.

Wir nennen dieses Menschenverachtend 

Die wichtigsten Stichwörter zum Sozialrecht

Schwerpunkte sind Arbeitslosigkeit und Förderung im Bereich des SGB II und SGB III

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