Milchprodukte werden bis zu 50 Prozent teurer – sofortiger Ausgleich für Hartz IV-Kinder gefordert

milchBonn/Dortmund – In der kommenden Woche steigen die Preise für Milchprodukte um bis zu 50 Prozent. «Es wird einen Preisruck geben, wie ihn Deutschland noch nicht erlebt hat», sagte Erhard Richarts von der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft den Dortmunder «Ruhr Nachrichten». Hauptgrund für die anstehende Preiserhöhung sei eine Rohstoffknappheit auf dem Weltmarkt. Dürreperioden in Australien und Ozeanien hätten zu einem starken Rückgang der dortigen Milchproduktion geführt. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat deshalb die Politik aufgefordert, dass zumindest für Kinder mit Hartz IV-Leistungen ein sofortiger Ausgleich geschaffen wird, da der tägliche Anteil für die Ernährung von 2,28 Euro für Kinder die Preiserhöhung keineswegs auffangen kann.

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Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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BA hat Fehler bei der Falschberechnung erkannt: Bedienfehler von Sachbearbeitern

 Bonn/Nürnberg – Nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es zu falsch berechneten Bescheiden bei Hartz IV gekommen war begann die Bundesagentur nach der Fehlersuche. Grund war, dass Bescheide für den Monat Februar 2008 anstatt 347 nur 323,83 auswiesen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Mittag, dass es sich um Bedienfehler von Sachbearbeitern handelt. Diese hätten für den Monat Februar einen Zeitraum vom 1. bis zum 28. eingegeben und dabei übersehen, dass der Februar 2008 aber bis zum 29. geht. Das Computerprogramm würde daraus automatisch dann 2 Tage abziehen. Weiterlesen

Regelsatzerhöhung anscheinend heimlich wieder einkassiert – Betrug an Hartz IV-Empfängern?

alg-iiStatt 347 nur 323,87 Euro im Februar 2008

Bonn – Die zum 1. Juli eingeführte Regelsatzerhöhung scheint von einigen Hartz IV-Behörden heimlich durch einen Rechentrick wieder einkassiert zu werden. Diesen Eindruck hat zumindest das Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen inzwischen einige Bescheide von Hartz IV-Betroffenen vor, wonach Behörden dazu übergehen im nächsten Jahr für den Monat Februar statt 347 Euro nur 323,87 Euro auszuzahlen. Dabei wird für den Monat Februar 2008 kurioserweise nur 28 Tage zu Grunde gelegt, obwohl er wegen des Schaltjahres 29 Tage hat. Laut Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würde es eine solche Regelung nicht geben. „Es gilt ein monatlich gleich bleibender Regelsatz von 347 Euro für Alleinstehende.“ Der Job-Center Cottbus sagte (heute) gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass sie selbst keinen Einfluss auf die Berechnung hätten. Diese würden zentral in Nürnberg angefertigt. Aus Nürnberg teilte die die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Fachleute in der Bundesagentur prüfen würden, was da falsch laufen würde, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland ihr solche falsch berechneten Bescheide zugesandt hatte. Weiterlesen

Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit- Von den Ein-Euro-Jobs zum „Dritten Arbeitsmarkt“

Dortmunder Forschungsgruppe "Der 'workfare state' – Hausarbeit im öffentlichen Raum?" Kongress  am 8 September in Dortmund

Nunmehr zweieinhalb Jahre Erfahrungen mit Hartz IV und den Ein-Euro-Jobs zeigen, dass die versprochene Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nicht eingelöst werden kann. In der öffentlichen Debatte wird immer unverhohlener eine allgemeine Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit als "Strafe" in den Vordergrund gerückt – die ALG II-Empfänger/innen als unwürdige Arme sollen zukünftig arbeiten, regelmäßig zu schlech­teren Konditionen als jede vergleichbare Arbeit in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, egal welche Arbeit dabei geleistet wird und wie hoch die Anforderungen sind. Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit ist Beschäftigung in persönlichem Abhängigkeitsverhältnis hausrechtlicher Art und restrukturiert große Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge als kollektiv organisierte unbezahlte Hausarbeit. Der geplante "Dritte Arbeitsmarkt" etabliert die "marktfernen" und damit als "zusätzlich" qualifizierten Beschäftigungsformen als Dauerlösung für die Überflüssigen. Weiterlesen