Post von der Mainzer Staatskanzlei für Bewerber der Wasch- und Rasieraktion

waschen-rasierenHeutige ALG II-Sanktionen gegen Henrico F. könnten ein voreiliger Schnellschuss gewesen sein

Mainz. Die Bewerber, die im Rahmen der Friseuraktion: „Waschen und Rasieren, Kurt Beck gibt uns einen Job!“, ihre Bewerbungsmappe dem Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmeier (SPD) übergeben haben, sollen noch diese Woche Post erhalten. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte ein Sprecher der Kanzlei, dass die Briefe nur noch unterschrieben werden müssten. Der Erwerbslose Henrico F., dem der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck geraten hatte, sich zu waschen und rasieren, dann bekäme er auch einen Job, erhält vom Wiesbadener Sozialamt ein Kürzungsbescheid. Er hatte heute dem Sozialamt Wiesbaden mitgeteilt, dass er sich nicht zu den von der Behörde geäußerten Vorwürfen äußern möchte. Ein voreiliger Schnellschuss, der sich gegen das Sozialamt richten könnte, meinte das Erwerbslosen Forum Deutschland.

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Hartz-IV – Hausbesuche müssen nicht hingenommen werden

Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig
Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für Bewerbungen


Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei. Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr erstattet wird.
Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden.

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Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen

Besetzung der Bochumer Universitätsverwaltung unter Polizeieinsatz beendet

Einführung von Studiengebühren sollte undemokratisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgepeitscht werden. 

Bochum/EFD/be . Die Senatssitzung an der Ruhr-Uni Bochum ist heute von Studierenden und Beschäftigten gesprengt worden und musste verlegt werden. Gegen Abend hatte die Polizei mit der Räumung begonnem nachdem das Rektorat für mehre Stunden lahmgelegt war.

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