Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Wir gehen raus aus dem Abseits und schießen zurück

Große Montagsdemo anlässlich des Achtelfinales am 26.06. in Köln  

alle weitere Infos zur Köln Demo und am 27.06. in Bonn vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales(Mobilisierungsmaterial, Flyer, Infos etc)  auch unter  

Bonn/Köln. Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft und des am 26.06. in Köln stattfindenden Achtelfinale wollen zahlreiche Erwerbsloseninitiativen, Studenten und sonstige Gegner der „Sozialkahlschlagpolitik“ im Rahmen einer größeren zentralen Montagsdemo die Politik der großen Koalition gezielt stören. Darauf haben sich Kölner Erwerbsloseninitiativen, das Aachener Projekt Neue Linke und das Erwerbslosen Forum Deutschland (Bonn) geeinigt rufen deshalb die zahlreichen Montagsdemonstranten in NRW und Umgebung auf, sich an der Demonstration zu beteiligen. Es werden auch zahlreiche Initiativen aus dem Bundesgebiet erwartet.

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Union der Lüge bei der Kostenexplosion beim ALG-II bezichtigt

Aufruf an alle Erwerbslose sich gegen die Politik des Sozialkahlschlags am 3. Juni zu wehren 

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat Teilen der Union vorgeworfen, dass sie bei der angeblichen Kostenexplosion durch Hartz-IV lügen würde, um weitere Einschnitte bei Leistungen und Rechten von Arbeitslosen durch zusetzen. In einem Bericht des parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres (SPD) vor einer Woche hieß es, die die Kosten wären auch ohne Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe genauso stark angestiegen. Berechnungen hätten einen Betrag von 43,5 Milliarden Euro ergeben. Tatsächlich umfassten die staatlichen Mittel für Arbeitslosengeld II und Unterkunft im vergangenen Jahr 44,4 Milliarden Euro. Der geringe Anstieg sei auf die um 1,4 Milliarden Euro höheren Rentenbeiträge zurückzuführen.

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Protestaktion im Bundestag

Pressemitteilung

DIE LINKE. prangert Verschärfung von Hartz IV an

Protestaktion im Bundestag

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Linksfraktion im Bundestag ruft zur Unterstützung der bundesweiten Demonstration am 03.06.2006 auf

Aufruf zur Teilnahme an der bundesweiten Demonstration "Schluss mit den Reformen gegen uns" am 3. Juni in Berlin, 13.00 Uhr Rotes Rathaus 

Am 3. Juni demonstrieren Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gegen die zunehmenden Angriffe auf soziale Grundrechte und Arbeitsnehmer/innenrechte, gegen die weitere Absenkung der europäischen Sozialstandards sowie gegen die Militarisierung der Weltpolitik. Denn Schwarz-Rot macht da weiter, wo Rot-Grün aufgehört hat: Schon jetzt werden die Hartz IV–Gesetze insbesondere für Jugendliche verschärft. Der Kündigungsschutz soll ähnlich wie in Frankreich aufgeweicht und die Probezeit auf 24 Monate ausgedehnt werden.

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