Forderungen nach dem Tod eines Arbeitslosen in Speyer – Professionelles Fallmanagement

Zum Fall des Verhungerten Arbeitslosen in Speyer erklärt das Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Ein 20jährigr Arbeitsloser ist gestorben, weil schwere Depressionen offenbar die Ursache waren, dass er nicht den Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch Zwei nachkommen konnte. Bei seiner Mutter scheint es sich ebenso zu verhalten. Deshalb halten wir es für angebracht, dass nun endlich in den Hartz IV-Behörden ein kompetentes Fallmanagement installiert wird, so wie es ursprünglich auch geplant war (BT-Dr. 15/1516 54). Dazu gehört besonders, dass die Mitarbeiter eine hohe Beratungskompetenz haben und eventuelle Krisen schon im Vorfeld absehen können. Mitarbeiter, die nicht über derartige Ausbildungen oder Qualifikationen verfügen, können solche Situationen kaum abschätzen. Dazu gehört, dass verstärkt Menschen mit einer Berufsausbildung im psycho-sozialen Bereich und entsprechender Berufserfahrung eingestellt werden. Natürlich müssen diese Menschen adäquat bezahlt werden. Weiterlesen

Jobcenter will sich für Ausreiseaufforderung bei Hartz IV-Betroffenen entschuldigen

Bundestagsabgeordnete Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Linksfraktion) hatten sofort Hilfe und Unterstätzung angeboten

Stuttgart. Bei dem Fall, indem einem 60jährigen die Leistungen verweigert wurden, wenn er nicht ein Konzept zur Ausreise nach Österreich vorlegt, will sich das Jobcenter Stuttgart beim Betroffenen entschuldigen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland betonte ein Sprecher des Jobcenters, dass solche Aufforderungen ein Ansinnen wären, die durch kein Gesetz gedeckt sein und dies auch keineswegs die Linie der Behörde wäre. Der Mann soll ein Entschuldigungsschreiben und sofort seine Leistungen wieder erhalten. Eine Mitarbeiterin sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Schon gestern hatten sich die Büros der Bundestagabgeordneten Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Die LINKE.) beim Erwerbslosen Forum Deutschland gemeldet und Hilfe und Unterstützung angeboten. Der 60jährige, der seit 1970 in Deutschland lebt und Höchstbeiträge in die Sozial- und Steuerkassen eingezahlt hatte, braucht sich nunmehr keine Sorgen mehr machen, dass er Deutschland verlassen muss. Der Betroffene hatte allerdings noch keine Mitteilung oder Geld von der Stuttgarter Behörde erhalten.
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Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld

arge_Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?

Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.

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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.

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