Hartz IV: Bundesregierung bestätigt, dass die Sanktionen beim Hungertod in Speyer rechtswidrig waren

Präventivmaßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle sind aber nicht vorgesehen. Trotz rechtwidriger Sanktionen soll die GFA keine Schuld tragen

 

Berlin/Speyer (pr-sozial) Am 15.April wurde in Speyer ein 20järiger Hartz IV-Betroffener tot in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Als Todesursache wurde bei dem sehr stark abgemagerten Mann Herzversagen in Folge durch Verhungern festgestellt. Seine ebenfalls sehr stark abgemagerte Mutter gab an, dass beide sich nichts mehr zu essen leisten konnten, da die zuständige Hartz IV-Behörde beiden das Arbeitslosengeld II auf Null reduziert hatte. Die Bundestagsfraktion „Die Linke.“ nahm dies zu einem Anlass, um von der Bundesregierung zu erfahren, welche Kenntnisse und weitergehenden Schlussfolgerungen sie aus dem Fall ziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung wurde damit beantwortet, dass die Absenkung der Regelleistungen nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte.

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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.

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Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu den Hinzuverdiensten

existenzminimumGleichzeitige Kürzung des Regelsatzes oder Arbeitszwang? 

Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II künftig neu geregelt werden. Dabei soll grundsätzlich bis zu einem Einkommen von 200 EUR eine volle Anrechnung stattfinden. Im Gegenzug von 200 bis 800 EUR können 50% anrechnungsfrei bleiben. Im Gegenzug dazu soll für erwerbslose Hilfebedürftige der Regelsatz um 30% gekürzt werden. Damit wird der Weg zum Arbeitszwang mittels Kombilöhne frei. Nicht deutlich wird, ob die geplante Regelsatzkürzung auch für Hartz IV-Betroffene gilt, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen.  Hier die Antwort der Bundesregerung auf die kleine Anfrage der Bundestagsabgeordnete Katja Kipping (Die Linke. )

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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Das geht nur ganz anders

IMAG0055Aufruf zu den Demonstrationen am 21.10. 2006

Das geht nur ganz anders! 

die Aushöhlung von demokratischen Arbeitnehmer/Innenrechte beenden, die gewollten Verarmungsprogramme von Alten,  Behinderten, Erwerbslosen und Kindern stoppen, die Teilhabe an Arbeit und  freier Bildung für alle Menschen, die täglichen Repressionen in der Asyl- und Hartz IV-Politik sofort beenden, für fairen Handel weltweit, Rücknahme der neoliberalen Agendapolitik, Erhaltung des Sozialstaats, Recht auf Wohnung für Alle, sofortiger Stopp aller Kriegsvorbereitungen:

am 21. Oktober 2006  Demonstrationen in Berlin, Dortmund, Frankfurt, München  und Stuttgart des DGB und der sozialen Bewegungen

 

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