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RASIERTER ARBEITSLOSER Henrico, das Beck-Gespenst Spiegel Online – vor 2 Stunden gefunden So hat sich inzwischen das Erwerbslosenforum Deutschland mit Sitz in Bonn des Falls angenommen. "Wir sind seit Samstag dabei", wie Sprecher Martin Behrsing … |
Öffentliches Waschen und Rasieren bei Kurt Beck
Aufruf zum Happening der besonderen Art vor der Mainzer Staatskanzlei
Bonn. Für den 2. Januar ist in Mainz ein Happening der besonderen Art geplant. Unter dem Motto: Happening vor der Staatskanzlei, Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job! rufen das Erwerbslosen Forum Deutschland, die Parteilose Wählergruppe Gelsenkirchen und zahlreiche andere Initiativen dazu auf, sich vor der Mainzer Staatskanzlei öffentlich zu rasieren und waschen. Im Gegenzug sollen sie dann vom SPD-Vorsitzenden, Kurt Beck einen Job bekommen.
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Aufruf zum Happening am 2. Januar in Mainz
Happening vor der Mainzer Staatskanzlei
!!!Ab sofort eine Mitfahrbörse!!!
Laut Kurt Beck müssten dann alle Hartz IV – Betroffene noch am gleichen Tag oder 3 Wochen später von Hartz IV unabhängig sein. Die Perspektive
muss dann selbstverständlich ein versicherungspflichtiger Arbeitsplatz sein und kein 1 Euro – Job sein, da dieser nicht unabhängig von Hartz IV sein
kann.
Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job!
ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,
Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen
Konfrontiert mit einer „Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.
Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte
2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen
Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee, ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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