Öffentliches Waschen und Rasieren bei Kurt Beck

Aufruf zum Happening der besonderen Art vor der Mainzer Staatskanzlei

Bonn. Für den 2. Januar ist in Mainz ein Happening der besonderen Art geplant. Unter dem Motto: Happening vor der Staatskanzlei, Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job! rufen das Erwerbslosen Forum Deutschland, die Parteilose Wählergruppe Gelsenkirchen und zahlreiche andere Initiativen dazu auf, sich vor der Mainzer Staatskanzlei öffentlich zu rasieren und waschen. Im Gegenzug sollen sie dann vom SPD-Vorsitzenden, Kurt Beck einen Job bekommen.
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Aufruf zum Happening am 2. Januar in Mainz

Happening vor der Mainzer Staatskanzlei
!!!Ab sofort eine Mitfahrbörse
!!!
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Laut Kurt Beck müssten dann alle Hartz IV – Betroffene noch am gleichen Tag oder 3 Wochen später von Hartz IV unabhängig sein. Die Perspektive
muss dann selbstverständlich ein versicherungspflichtiger Arbeitsplatz sein und kein 1 Euro – Job sein, da dieser nicht unabhängig von Hartz IV sein
kann.


Kurt Beck gibt uns am 2. Januar einen Job!

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ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeit bei Forderungen gegenüber Alg2-Empfänger/-innen ein,

2005-09-05-2-4143Kontoauszüge per Post oder Abgabe zu verlangen sowie eine Einzugsermächtigung zu Gunsten der ARGE unterschreiben zu lassen

Konfrontiert mit einer
Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen. Die ARGE reagiere dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

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Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte

2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee,  ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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Wenn der Weihnachtsmann nicht kommt

geldUmfrage: Hartz IV-Betroffene haben kein Geld für Weihnachten – Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit bewusst

Bonn/Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Online-Magazin „gegen-hartz.de“ durchgeführte Umfrage bei 7065 Hartz IV-Betroffenen ergab, dass 94 Prozent aller Befragten für das Weihnachtsfest nur bis zu 10 EUR tatsächlich zur Verfügung haben. Von diesem Betrag sind die Sonderausgaben für Geschenke, Essen und Weihnachtsschmuck zu bestreiten. Die Initiative sieht sich darin bestätigt, dass die Regelsatzverordnung keinen Spielraum für besondere Anlässe zulässt und wirft der jetzigen und vorherigen Bundesregierung bewusste Täuschung der Öffentlichkeit vor. Bei Kindern unter 14 Jahren sind laut Eckregelsatzberechnung für Spielsachen 76 Cent monatlich oder 9,12 EUR für das ganze Jahr vorgesehen. Um Weihnachten dennoch zu feiern, müssten die Menschen Schulden machen oder Gelder ausgeben, die für andere Ansparungen vorgesehen sind.

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