Wie in Deutschland der Akademiker-Nachwuchs klein gehalten wird

(oder: Es geht um Geld, nicht um Bildung)
Von Dipl.-Inf. (FH) Mario Pehle
www.errorinitus.de

Im Zuge des Bologna-Prozesses waren und sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestrebt, eine einfache Vergleichbarkeit im Hochschulwesen zwischen den Staaten zu etablieren. Dazu wurden und werden in Deutschland die Studiengänge sukzessiv auf die Studienabschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Ein Absolvent, der als Abschluss ein Diplom erarbeitet hat, befindet sich mit diesem etwa in der Mitte von Bachelor und Master. Um die Wertigkeit dieses Diploms in anderen EU-Staaten ermitteln zu können, ist ein höherer Aufwand zu tätigen, als nach der Vereinheitlichung. Das Risiko, dass ein Absolvent dabei trägt, eher in Richtung Bachelor herabgestuft zu werden, kann nicht einfach unterschlagen werden. Diesem Sachverhalt ist sich wahrscheinlich jeder Diplom-Student bewusst. Und darum bietet beispielsweise die Technische Fachhochschule Berlin vor allem seinen Diplom-Absolventen an, den Abschluss durch ein Aufbaustudium zum Master aufzuwerten – das Ganze innerhalb zweier Semester. Somit kommt eine Regelstudienzeit von 8+2 Semestern zusammen, in der zwei Abschlussarbeiten und zwei an die Abschlussarbeiten angeschlossene mündliche Prüfungen absolviert wurden. Weiterlesen

Hartz IV: «Kommunen können und bringen es nicht»!

arbeitsquoteNach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird vor kommunaler Trägerschaft bei Hartz IV gewarnt

Bonn – Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht warnt das Erwerbslosen Forum Deutschland verantwortliche Politiker vor zu schnellen Festlegungen zu Gunsten von Kommunen bei der Betreuung von Hartz IV-Empfänger. Die Integrationserfolge stellen sich nach drei Jahren «Hartz IV-Experimentieren» als Armutszeugnis heraus, da es kaum Erkenntnisse über die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Stellen gibt. «Der Deutsche Landkreistag feiert  zwar immer wieder ihre angeblichen Erfolge. Tatsächlich vermitteln sie pro Quartal und pro Kommune mal gerade 231 Hartz IV-Empfänger, wobei der Deutsche Landkreistag keine Angaben machen kann, wie viele Menschen dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (1). Kommunen können und bringen es nicht», so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Schluss mit Zwangsarbeit und Subventionsbetrug!

eineuroFür eine menschliche Arbeitskraftmarktpolitik.

Einladung zur Interessensversammlung von Teilnehmern an Arbeitsgelegenheiten
am 2. Januar 2008 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr

Treffpunkt:       Vor der hamburger arbeit – Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB)
                        Beim Strohhause 2
                        20097 Hamburg

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Betrug in ARGE Bonn: «Mit krimineller Energie vorgenommene Bereicherung»

arge_bonnvon Martin Behrsing
Bonn (pr-sozial)- In der Bonner Hartz IV-Behörde ist offenbar eine Mitarbeiterin aufgedeckt worden, die sich am Etat des ALG-II bereichert hatte. Gegenüber «pr-sozial» bestätigte der Geschäftführer der Bonner ARGE, Dieter Liminski den Vorfall. Es wäre allerdings kein Schaden bei den Hartz IV-Leistungen eingetreten. … 

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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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