Nürnberg/Bonn – Nach einem Softwareupdate der Hartz IV-Software «A2LL» müssen sich zahlreiche Hartz IV-Betroffene darauf einstellen, dass es Anfang Dezember zu verzögerten Auszahlungen kommen kann. Dies bestätigte die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit gegenüber dem Onlinepresseportal «PR-SOZIAL» des Erwerbslosen Forum Deutschland. Davon betroffen seien Arbeitslosengeld II-Empfänger, die einen Änderungs-, Neu-, oder Veränderungsantrag gestellt hätten. Unveränderte laufende Leistungen sollen jedoch nicht betroffen sein. Der Softwareupdate wurde am vergangen Wochenende durchgeführt worden. Insgesamt soll nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Update äußerst erfolgreich gelaufen sein. Allerdings wäre das «Antwortverhalten» der Hartz IV-Software sehr verlangsamt. Nach Informationen von «PR-SOZIAL» klagen zahlreiche Sachbearbeiter in den ARGEN, dass sie auf ihren Bildschirmen nur einen blauen Balken sehen würden. Ein anderer klagte darüber: «Beim Aufrufen eines Falls erschien bei mir eben der Name Donald Duck»(1).
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Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert
Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen
Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland. Weiterlesen
Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen
Betroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen
Bonn/Erfurt – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.
Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln
Leipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.
Kein Mangel an qualifizierten Kräften, sondern falsche Ansprüche
Qualifizierte Erwerbslose ab 40 scheinen uninteressant
Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die Vorwürfe Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben zurückgewiesen, wonach viele Betriebe kaum geeignete Fachkräfte finden würden. Die Erwerbsloseninitiative hält dies für falsche Ansprüche und verfehlte Suche und verweist darauf, dass gerade unter Langzeitarbeitslosen oft sehr qualifizierte Bewerber zu finden sein. Die Wirtschaft scheue sich ältere oder auch schwer behinderte Bewerber einzustellen. Weiterhin würden Betriebe kaum Verantwortung für Qualifizierung von Mitarbeitern übernehmen und dies eher der Arbeitsagentur mit ihren äußerst fragwürdigen Bildungsangeboten überlassen.