Gesundheitsreform – Wovon leben

Das die Gesundheitsreform für alle Menschen in unserer Republik nichts Gutes bringen kann war wohl jedem schon von vorn herein klar.

Das nun aber auch noch chronisch Kranke und Behinderte in ALGII- Bezug noch mehr unter die Existenzgrenze gedrückt werden und trotzdem nicht mehr die Behandlungen bekommen werden, die ihnen helfen werden ist eigentlich nur noch als Menschenverachtung zu bezeichnen.

Das Behinderte im AlgII viele ihrer Nachteile aus dem Regelsatz ausgleichen müssen, weil dieses nicht mehr von den Argen bezahlt wird und Leistungen nach dem SGBXII für die Personen weitgehend ausgeschlossen sind habe wir schon geschrieben. Wenn es nun nach den Plänen der Bundesregierung geht sollen die behinderten und chronisch Kranken in ALG II auch noch jeden Monat 8 Euro jeden Monat an dei Krankenkasse zahlen. Zusätzlich zu den Kosten für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu den Rezepten.Und diese 8 Euro werden mit Sicherheit nicht zur Befreiung hinzugerechnet. Dieses bedeutet definitiv eine Reduzierung des Regelsatzes eines jeden AlgII-Empfängers um 8 Euro.

Behandlungen wie DMP für Diabetiker oder spezielle Behandlungen für Schmerzpatienten und Behinderte wird es wohl auch nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden gezwungen, diese sinnvollen und auf längere Sicht kostengünstigeren Behandlungen einzustellen.

Dieses würde dann bedeuten, das mehr Medikamente gebraucht werden um die Folgen und Schmerzen abzufangen.  Viele dieser Medikamente müssen heute schon selber bezahlt werden.

 

Den Behinderten und chronisch Kranken in ALGII bleibt dann wieder nur zu überlegen:

Schmerzen oder Essen.

Wir nennen dieses Menschenverachtend 

EFD – SPD soll die große Koalition beenden

alg-iiMassive Kritik an den Kürzungsabsichten bei ALG II

 

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die SPD aufgefordert, die Koalition mit der Union zu kündigen und sich notfalls in der Opposition auf ihre einstigen Leitbilder zu besinnen. Die vom Sachverständigenrat der Wirtschaft vorgeschlagenen Kürzungen beim Arbeitslosengeld Zwei und deren Beifallklatscher aus Reihen der Union und Arbeitgeberverbänden seien ein erneuter Aufbruch in ein weiter verschärftes Klima der sozialen Kälte. Zudem hat die Initiative erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Wirtschaftsweisen, da deren Annahmen und Effekte völlig illusorisch wären und  fernab der tatsächlichen Bedingungen lägen. Die Vorschläge wären allenfalls geeignet um ein tradiertes indisches Kastensystem zu stabilisieren.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Bewerbungskosten Bundesministerium für Arbeit- und Soziales um zeitnahe Lösung bemüht

Ministerium hofft auf Solidarität der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften untereinanderBewerbungsschreiben

Berlin/Bonn. Die vom Bundestag verhängte Ausgabensperre für Eingliederungshilfen bei Langzeitarbeitslosen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR führt bei zahlreichen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Zeit zu Engpässen bei den Erstattungen der Bewerbungskosten. Besonders in den neuen deutschen Bundesländern sind durch langfristig gebundenen Eingliederungstitel zurzeit kaum noch Mittel für weitere Eingliederungsleistungen vorhanden. Dies wurde gestern gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt, nachdem sich bundesweit zahlreiche Betroffene meldeten, denen von ihren Fallmanagern offeriert wurde, dass Bewerbungskosten im Moment nicht mehr erstattet werden können. Weiterlesen