Celle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Pressemeldung zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Pressemeldungen zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aachen
Amtsgericht verlangt IP-Adressen von Forennutzern
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Gericht verlangt Herausgabe der IP-Adressen von Benutzern des …
Heise Newsticker – vor 2 Stunden gefunden
Vor vier Wochen bereits wurde Martin Behrsing, der für das Erwerbslosenforum verantwortlich ist, vom Aachener Polizeipräsidenten, Abteilung Staatsschutz, …
Wenn Verständnis zu Volksverhetzung wird
Telepolis – vor 3 Stunden gefunden In diesem Forum tauschen sich Erwerbslose über ihre Erfahrungen mit Jobcentermitarbeitern aus, geben Tipps für den Umgang mit den Behörden und kommentieren …
Erwerbslosenforum im Fadenkreuz |
Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen
Betroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen
Bonn/Erfurt – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.
Betrügerische Ermittler des „Arbeitsamtes“ unterwegs
Erwerbslosen Forum Deutschland rät deshalb grundsätzlich keine Sozialermittler in die Wohnung zu lassen.
Zum wiederholten Mal sind Betrüger unterwegs, die sich als Ermittler der Hartz IV-Behörden ausgeben. Jetzt wurde im Kreis Gifhorn bekannt, dass sich „Hartz IV-Ermittler“ sich so Zutritt in Wohnungen verschafften, um die angebliche Zahl der Haustüre zu überprüfen. Wie viele Wohnungen sie so ausspäht haben ist noch nicht bekannt. Immer wieder versuchen in Deutschland, nach Einführung des so genannten Sozialdienstes (August 2006) bei den Hartz IV-Behörden, Betrüger sich Zugang zu Wohnungen zu verschaffen.
Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte
2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen
Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee, ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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