Wut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen
Kassel. Mit der Entscheidung des BsozG haben die Kassler Richter entschieden, dass die Regelsätze von Hartz IV verfassungsmäßig nicht zu beanstanden seien und somit der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur genügen. Damit wurde die Klage einer 1957 geborenen Klägerin abgewiesen, die dagegen geklagt hatte. Betroffen zeigte sich das Erwerbslosen Forum Deutschland, das die Entscheidung des Gerichtes für an der Lebenswirklichkeit vorbeigedacht hält. Gerade Kinder und Jugendliche würden am schlimmsten unter Armut leiden, da z.B. für Schulbedarf überhaupt kein Betrag im Eckregelsatz vorhanden sein. Zudem bekämen diese nur 60 bzw. 80 Prozent der Leistungen. Für die sozialen Bewegungen bedeute dieses jetzt, dass alleine Protest und leichte Nadelstiche nicht mehr genügen. Die Politik sollte sich nächstes Jahr auf eine härtere Gangart einstellen, dies könne so nicht hingenommen werden.
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Die wichtigsten Stichwörter zum Sozialrecht
Schwerpunkte sind Arbeitslosigkeit und Förderung im Bereich des SGB II und SGB III
Kritik des Erwerblosen Forums führt zum Erfolg
Hamburger SBB-Kompetenz gGmbH stoppt die kritisierte Anwerbepraxis von Ein Euro Jobbern.
Die durch das Erwerbslosen Forum Deutschland kritisierte Praxis der Anwerbung von Ein Euro Jobbern durch die Hamburger SBB-Kompetenz gGmbH wird sofort gestoppt. Dies teilte der Bereichsleiter Dr. Wolfgang Kunkel gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland mit.
Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte
Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte
In regelmäßigen Abständen komm die Kommune als Partner der Arge auf die Idee, die Kosten der Unterkunft einzusparen und zu überprüfen. Dann geschaut, wer für die zu viel Quadratmeter hat oder dafür zuviel Geld bezahlt. Gefolgt von der obligatorischen Aufforderung die Kosten zu senken oder umzuziehen. Eine genaue Prüfung der Umstände wird vielmals nicht gemacht, noch nicht mal in Erwägung gezogen.
Behinderte und Alg II- Leben unter dem Existenzminimum
Ein Leben unter dem Existenzminimum
(KHT)Alg II wurde vom Gesetzgeber als unterste Grenze des Existenzminimums definiert. Leider müssen auch heute noch viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben.
Wer noch mindestens 3 Stunden Arbeitsfähig ist, der wird in Alg II eingestuft und erhält die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Soweit so gut. Viele Schwerbehinderte können und wollen länger als 3 Stunden täglich arbeiten.