Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit- Von den Ein-Euro-Jobs zum „Dritten Arbeitsmarkt“

Dortmunder Forschungsgruppe "Der 'workfare state' – Hausarbeit im öffentlichen Raum?" Kongress  am 8 September in Dortmund

Nunmehr zweieinhalb Jahre Erfahrungen mit Hartz IV und den Ein-Euro-Jobs zeigen, dass die versprochene Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt nicht eingelöst werden kann. In der öffentlichen Debatte wird immer unverhohlener eine allgemeine Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit als "Strafe" in den Vordergrund gerückt – die ALG II-Empfänger/innen als unwürdige Arme sollen zukünftig arbeiten, regelmäßig zu schlech­teren Konditionen als jede vergleichbare Arbeit in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, egal welche Arbeit dabei geleistet wird und wie hoch die Anforderungen sind. Die Dienstpflicht zu gemeinnütziger Arbeit ist Beschäftigung in persönlichem Abhängigkeitsverhältnis hausrechtlicher Art und restrukturiert große Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge als kollektiv organisierte unbezahlte Hausarbeit. Der geplante "Dritte Arbeitsmarkt" etabliert die "marktfernen" und damit als "zusätzlich" qualifizierten Beschäftigungsformen als Dauerlösung für die Überflüssigen. Weiterlesen

Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial

Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig.
Antrag hier zum Download
: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/schulbedarf.doc 

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Kinderarmut: Weniger Essen durch Hartz IV

rainerrothvon Prof. Rainer Roth, Frankfurt am Main

Eine erfreuliche Mitteilung. Die SPD/CDU Bundesregierung tut etwas gegen Kinderarmut. Mit der Anhebung des Regelsatzes ab 1.Juli 2007 um 2 Euro mtl. stieg der im Regelsatz von Schulkindern bis 14 Jahren enthaltene Anteil für die Ernährung von 2,27 auf 2,28 Euro pro Tag. Der Aufschwung ist auch bei Hartz IV-EmpfängerInnen angekommen. 
Wer aber weiß schon, dass 1987 im Regelsatz eines 12-jährigen Schulkindes noch 2,90 Euro für Essen und Trinken enthalten waren? Die herrschenden Parteien haben Kindern und ihren Eltern nach und nach in erheblichem Umfang Mittel für Essen und Trinken entzogen. Weiterlesen

Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen

Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz  IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
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Zahlreiche Hartz IV-Folgebescheide falsch datiert

Bundesagentur für Arbeit versendet Post ohne Poststempel – Widerspruchsfrist unter Umständen schon abgelaufen

Bonn – Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV erhöht und die Betroffenen bekamen Änderungs- bzw. Folgebescheide. Das Erwerbslosen Forum Deutschland machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. So hätten sich bei der Initiative zahlreiche Menschen gemeldet, deren Bescheide auf den 2. Juni zurückdatiert seien, diese aber erst am Wochenende erhalten hätten. Die Bescheide, die aus Nürnberg versand wurden, trugen jedoch kein Poststempel. Ein Beweis des Empfangs sei so nicht möglich. Weiterlesen