Erneut massive Auszahlungs-Panne bei der BA in Nürnberg

 Tausende Hartz IV-Bezieher sollen im Juli ihre Leistungen nicht pünktlich erhalten haben

Nürnberg. Erneut ist es zu massiven Problemen im Rechenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg für die Hartz IV-Leistungen gekommen. Verschiedene Betroffene hatten vergangene Woche dem Erwerbslosen Forum Deutschland mitgeteilt, dass sie im Zuge der Erhöhung der ALG-II-Leistung ab 1. Juli ohne Leistungen da standen. Ein Fehler im «Batchlauf» führten offenbar dazu, dass viele ALG II Bezieher bisher ihre Leistungen für Juli nicht pünktlich erhalten haben. Nach Angaben von Mitarbeitern in Berliner JobCenter sollen allein in Berlin über 10.000 ALG-II Bezieher von dem System-Fehler in Nürnberg betroffen sein. Ein Presssprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) wollte dies am Sonntag gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland so nicht bestätigen. Er sprach jedoch davon, dass bundesweit tausende Hartz IV-Bezieher betroffen sind.
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Projekt Perspektive 50plus: Betroffene müssen »Katze im Sack« kaufen

Bonner ARGE will Blanko-Vollmacht

Bonn – Wenn es nach den Wünschen der Bonner Behörde zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen geht, dann müssen sich über 50jähige Hartz IV-Bezieher darauf einstellen, dass sie bei dem von der Bundesregierung aufgelegten Programm »Projekt Perspektive 50plus« nur dann teilnehmen können, wenn sie zuvor eine »Katze im Sack« kaufen. Diesen Eindruck gewinnt man beim Lesen des Schreibens der Bonner ARGE an über 50jährige Hartz IV-Bezieher. Vollmundig wird versprochen: »allen Teilnehmern stehen besondere Zuschüsse und Fördermaßnahmen zur Verfügung, die Ihnen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern«. Die Bedingung ist allerdings, dass eine Blanko-Unterschrift gegeben wird, indem sich der »so Beglückte» dazu verpflichtet mit der Arge »konstruktiv zusammen zuarbeiten», die Erlaubnis der Weitergabe seiner persönlichen Daten erlaubt und sich zur Teilnahme von undefinierten »Maßnahmen« bereit erklärt.
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Rentenkürzung von Hartz IV-Beziehern durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?

existenzminimumWegen Verjährungsfrist der BA können unter Umständen die Rentenbeiträge von 2005 und 2006 nicht korrigiert werden

Bonn – Bezieher von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 kann offenbar durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Rentenanspruches entstehen, der so nicht sein dürfte. Dies teilte das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer heute verfassten Mitteilung mit. Demnach haben bundesweit Erwerbslose durch Einsicht in ihre Rentenverläufe festgestellt, dass die BA Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt hat. Beispielsweise wären für diese Personen das falsche Format 02 »Arbeitslosengeld ohne Arbeitslosigkeit» übermittelt worden. Dies bedeutet, sie erhalten geringere Rentenansprüche und eine falsche Punktbewertung. Richtig hätte da Format 01 übermittelt werden müssen: »Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit«.
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Profiteur der Arbeitslosigkeit als Chef der wichtigsten Hartz IV-Behörde gekürt

«ErwerbslosenForum Deutschland» verlangt umgehend Erklärung von der BA für die skandalöse Besetzung von Klaus Müller-Starmann in der ArGe Köln
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Augerechnet ein hochkarätiger Lobbyist der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Profiteur der Arbeitslosigkeit und Vertreter eines rigorosen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Lohndumping wurde als neuer Chef der Kölner Arge – immerhin die zweitgrößte in Deutschland  – gekürt

Köln – Die Kölner ARGE hat mit Klaus Müller-Starmann seit Anfang der Woche einen neuen Geschäftsführer. Starmann löst damit den bisherigen Chef ab, dessen Vertrag nach drei Jahren ausgelaufen war. Starmann war bis zu seinem Wechsel Handlungsbevollmächtigter des Internationalen Bunds in Köln, Vorstandsvorsitzender der BAG Arbeit e.V. ein Zusammenschluss der 400 größten Beschäftigungs- und Bildungsträger sowie Geschäftsführer der Kölner Dienstleister Reinigung – Dienstleistung – Bewachung GmbH, die auch Leiharbeit in diesen Bereichen anbietet. Das «ErwerbslosenForum Deutschland» verlangt umgehend eine Erklärung der Bundesagentur für Arbeit (BA), wie es zu so einer Besetzung kommen kann. Nach Ansicht der Initiative sind Interessenskonflikte und massive Einstieg in den Niedriglohnsektor nun nicht mehr ausgeschlossen. Zudem wird Müller-Starmann immer noch als Geschäftsführer einer privaten GmbH – laut Website –  bezeichnet. Er verfügt auch über keine Erfahrung in einer solchen Verwaltungsbehörde.
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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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