Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen

alg-iiBetroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen

Bonn/Erfurt  – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.

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Wasch- und Frisieraktion gegen Kurt Beck vom Innenministerium genehmigt

Dem SPD-Vorsitzenden soll ein antiker Friseurstuhl geschenkt werden 

Mainz. Das für den 2. Januar geplante Happening: „Waschen und Rasieren – Kurt Beck gibt uns einen Job!“ kann nun doch, wie geplant stattfinden. Noch vor Weihnachten wurde den Veranstaltern inoffiziell mitgeteilt, dass der Landtagspräsident keine Ausnahmegenehmigung erteilen wolle. Am 2. Januar wollen zahlreiche Erwerbslose mit symbolischem Waschen und Rasieren deutlich machen, dass es sich der SPD-Vorsitzende zu einfach macht, wenn dies das Kriterium für die Überwindung der Arbeitslosigkeit sei. Zudem sollen dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zahlreiche ernst gemeinte Bewerbungsmappen übergeben werden. Beck solle zeigen, ob er sich auch für andere persönlich einsetzt oder sein Einsatz im Fall Henrico F. nur eine Wiedergutmachung für seine verbale Entgleisung war.

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Verwaltung zeigt sich beim hungerstreikenden Rüdiger S. unnachgiebig

Zwei Initiativen und der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Grottian bieten Vermittlung an. Der Fall wäre lösbar

Berlin/Bonn/Göttingen
Im Fall des seit drei Wochen im Hungerstreik befindlichen Rüdiger S. zeigt sich der Landkreis Osterode unnachgiebig. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte der erste Kreisrat Gero Greißlreiter, dass es keine Ausnahme und keine Rücknahme der Sanktionen gäbe, da Rüdiger S. die Annahme eines Ein Euro Jobs abgelehnt hätte. Hintergrund ist, dass Rüdiger S. eine Vermittlung in einen Job erwartet, wodurch er seine erhöhten Heizkosten bezahlen kann. Die Verwaltung hingegen möchte, dass er sein Haus verkauft, da es in einem sehr schlechten Zustand ist und die Kosten einer vernünftigen Isolierung unverhältnismäßig wären. Man sei jedoch ernsthaft besorgt, dass Rüdiger S. die Flüssigkeitsaufnahme eingestellt hätte und lasse ihn durch den sozialpsychiatrischen Dienst beobachten. Ein Besuch des sozialpsychiatrischen sei für den 27.12.2006 geplant. Viel zu spät, meint Martin Behrsing. Das Erwerbslosen Forum Deutschland, das Aktionsbündnis Sozialproteste und der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian haben eine Vermittlung zwischen Rüdiger S. und der Verwaltung angeboten, da sie Lösungsmöglichkeiten in der scheinbar verfahrenen Situation sehen.

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Sozialamt Düren unterbindet Ausübung demokratischer Rechte

2 Jahre Hausverbot wegen Verteilen von Flugblättern bei Hartz IV-Betroffenen

Düren (EFD) Zwei Jahre Hausverbot hat ein Mitstreiter des Dürener Erwerbslosenkomitee,  ELKO erhalten, weil er im örtlichen Rathaus Informationsblätter zu Hartz IV verteilte. Dabei wurde ihm vorgeworfen, dass er durch sein provokatives Verhalten Besucher und Mitarbeiter belästigt hätte und den Dienstablauf erheblich gestört hätte. Die ELKO bestreitet diese Vorwürfe und verweist darauf, dass sie in den Wartezonen Gespräche mit Hartz IV-Opfern geführt hätte und dabei einen Handzettel verteilt habe. Im Übrigen hätten die Besucher die Gespräche durchweg positiv aufgenommen und es sei zu keiner Belästigung des Dienstablaufes gekommen.
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Die wichtigsten Stichwörter zum Sozialrecht

Schwerpunkte sind Arbeitslosigkeit und Förderung im Bereich des SGB II und SGB III

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