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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften
Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?
BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen
Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.
Marcus Söder, CSU hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank
Die Peinlichkeiten des CSU-Generalsekretärs sind kaum zu überbieten
Bonn. CSU-Generalsekretär Markus Söder hat sich dafür ausgesprochen, den Urlaubsanspruch von Hartz-IV-Empfängern abzuschaffen. Es sei zudem nicht zu tolerieren, wenn junge und gesunde Arbeitslose sich weigerten, Saisonjobs anzunehmen. Ähnliches würde auch für den Niedriglohnbereich und die Saisonarbeit gelten, wenn junge und gesunde Menschen sich zu schade für Saisonarbeit sein. Um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erreichen, müsse das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend ergänzt werden. Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die erneuten Ausfälle gegen Hartz IV-Empfänger als peinlich und gefährlich polarisierend. Söder würde Neid- und Feindbilder aufbauen, die in keinem Verhältnis zur Realität stünden und deren Effekt die Stigmatisierung von Menschen sein. Weiterlesen
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Bewerbungskosten Bundesministerium für Arbeit- und Soziales um zeitnahe Lösung bemüht
Ministerium hofft auf Solidarität der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften untereinander
Berlin/Bonn. Die vom Bundestag verhängte Ausgabensperre für Eingliederungshilfen bei Langzeitarbeitslosen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR führt bei zahlreichen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Zeit zu Engpässen bei den Erstattungen der Bewerbungskosten. Besonders in den neuen deutschen Bundesländern sind durch langfristig gebundenen Eingliederungstitel zurzeit kaum noch Mittel für weitere Eingliederungsleistungen vorhanden. Dies wurde gestern gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt, nachdem sich bundesweit zahlreiche Betroffene meldeten, denen von ihren Fallmanagern offeriert wurde, dass Bewerbungskosten im Moment nicht mehr erstattet werden können. Weiterlesen