ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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EFD – SPD soll die große Koalition beenden

alg-iiMassive Kritik an den Kürzungsabsichten bei ALG II

 

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die SPD aufgefordert, die Koalition mit der Union zu kündigen und sich notfalls in der Opposition auf ihre einstigen Leitbilder zu besinnen. Die vom Sachverständigenrat der Wirtschaft vorgeschlagenen Kürzungen beim Arbeitslosengeld Zwei und deren Beifallklatscher aus Reihen der Union und Arbeitgeberverbänden seien ein erneuter Aufbruch in ein weiter verschärftes Klima der sozialen Kälte. Zudem hat die Initiative erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Wirtschaftsweisen, da deren Annahmen und Effekte völlig illusorisch wären und  fernab der tatsächlichen Bedingungen lägen. Die Vorschläge wären allenfalls geeignet um ein tradiertes indisches Kastensystem zu stabilisieren.

 

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Staatliche Förderung der Schwarzarbeit

Karl-Josef Laumann www.landtag.nrw.deBeschneidung der Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose stößt beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf harsche Kritik  

Die durch Franz Müntefering und dem Arbeitnehmerflügel der CDU ins Spiel gebrachte Debatte, wonach Langzeitarbeitslose in den Hinzuverdienst-Möglichkeiten beschnitten werden sollen, stößt beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf harsche Kritik. Dies wäre ein weiterer Meilenstein für staatliche Förderung der Schwarzarbeit.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Brief von Ronald Pofallas Vater an seinen Sohn

pofallaKinder sollen Ihre arbeitslosen Eltern finanziell unterstützen

Zu den jüngsten Vorschlägen des CDU-Generalsekretärs, Kinder sollen ihre arbeitslosen Eltern finanziell unterstützen ein Brief von Ronald Pofallas Vater an seinen Sohn.
Eine Glosse von Martin Behrsing

 

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