NRW-Minister Laumann: «Hartz IV-Regelsätze für Kinder waren nie wissenschaftlich»

laumann1Bonn – Auf einer Regionalkonferenz zum Sozialbericht 2007 (NRW) entgegnete heute in Bonn der NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine Frage zu Regelsätzen für Hartz IV-Kinder und Lernmaterialen, dass für die Bemessung des Kinderregelsatzes nie wissenschaftlichen Erkenntnissen vorlagen. «Ich kenne den Mensch noch aus meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter, der dies verbrochen hat. Leider sitzt er da noch heute», so Laumann heute in Bonn. Ebenso hielt der Minister die Aufteilung der Altergruppe von 0 bis 14 Jahren für ungeeignet. «Da muss noch an den Hartz IV-Gesetzen nachgebessert werden». Laumann sagte auch, dass bei der Schaffung des Sozialgesetzbuchs II der Posten für Lernmittel bei Kindern nicht berücksichtigt worden sei. Weiterlesen

Hartz IV: Regelungen zur Zahlung bei Arbeitsaufnahme

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist dem Hartz IV-Betroffenen ein Darlehen zu gewähren.
Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 – 19.8. bedürftig, 20.8 – 31.8 nicht bedürftig. Falsch wäre daher zu glauben, das ALG II müsste nur für 11 Tage an die ARGE erstattet werden.
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Wichtiger Hinweis zum Elterngeld

Alg2-Betroffene, die vor Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten erhalten für Kinder, die ab Jan. 07 geboren wurden diesen sog. Sockelbetrag (1) an Elterngeld. Dieser Betrag wird beim Alg2 nicht angerechnet bzw. darf nicht angerechnet werden, da dies ja sozusagen privilegiertes Einkommen ist.

Wenn man außer dem neugeborenen Baby jedoch noch 1 weiteres Kind unter 3 Jahren bzw. 2 weitere Kinder unter 6 Jahren hat, dann erhält man pauschal zusätzlich noch 75 € Geschwisterbonus(2). Diese 75 € werden leider angerechnet.
Uns ist bekannt geworden, dass im Bayreuther u. Regensburger Raum bereits Verrechnungsersuchen der ARGE eingegangen sind, obwohl die Eltern noch gar keinen Elterngeldantrag gestellt hatten.
Deshalb sollten, die den sog. Geschwisterbonus für ein bzw. 2 weitere Kinder erhalten der ARGE dies am besten mitteilen. Ansonsten holt es die ARGE hinterrücks direkt von der Elterngeldstelle ab.
Es wird sich dabei auf §§ 102-104 SGB X berufen. Weiterlesen

Presse vom 07.03.2007

Anbei eine Presseschau zu den Hartz IV-Stelzen

Gottschalk entschuldigt sich für "Hartz IV-Witz"
DWDL.de – 6. März 2007
Gestern haben wir noch spekuliert, heute ist es Realität: "Bild" gab Thomas Gottschalk Gelegenheit sich für seine Bemerkung über Hartz IV-Empfänger zu
Ärger wegen Hartz-IV-Witz: ZDF will antworten
Neuß-Grevenbroicher Zeitung – 5. März 2007
Mainz (RPO). Mit seinem Witz über Hartz-IV-Empfänger hat Moderator Thomas Gottschalk für Ärger gesorgt. Er hatte am Samstag in seiner Sendung "Wetten, dass.
Hartz IV: Entschuldigung von Gottschalk gefordert
gegen-hartz.de – 5. März 2007
Die Erwerbslosen Initiative "Erwerbslosen Forum Deutschland" fordert in einem offenen Brief dazu auf, dass sich der Showmaster Thomas Gottschalk
Gottschalk nach Hartz IV-Witz in der Kritik
DWDL.de – 5. März 2007
Mit einer beiläufigen Bemerkung über "Hartz IV"-Empfänger bei "Wetten, das..?" hat sich Thomas Gottschalk Kritik eingehandelt – obwohl er sich bereits

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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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