Jobcenter will sich für Ausreiseaufforderung bei Hartz IV-Betroffenen entschuldigen

Bundestagsabgeordnete Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Linksfraktion) hatten sofort Hilfe und Unterstätzung angeboten

Stuttgart. Bei dem Fall, indem einem 60jährigen die Leistungen verweigert wurden, wenn er nicht ein Konzept zur Ausreise nach Österreich vorlegt, will sich das Jobcenter Stuttgart beim Betroffenen entschuldigen. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland betonte ein Sprecher des Jobcenters, dass solche Aufforderungen ein Ansinnen wären, die durch kein Gesetz gedeckt sein und dies auch keineswegs die Linie der Behörde wäre. Der Mann soll ein Entschuldigungsschreiben und sofort seine Leistungen wieder erhalten. Eine Mitarbeiterin sei weit über das Ziel hinausgeschossen. Schon gestern hatten sich die Büros der Bundestagabgeordneten Sigmar Gabriel (SPD), Ute Kumpf (SPD) und Sabine Zimmermann (Die LINKE.) beim Erwerbslosen Forum Deutschland gemeldet und Hilfe und Unterstützung angeboten. Der 60jährige, der seit 1970 in Deutschland lebt und Höchstbeiträge in die Sozial- und Steuerkassen eingezahlt hatte, braucht sich nunmehr keine Sorgen mehr machen, dass er Deutschland verlassen muss. Der Betroffene hatte allerdings noch keine Mitteilung oder Geld von der Stuttgarter Behörde erhalten.
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Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

eejLeipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

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Weihnachtsgeld bei ALG II

Bitte beachten. Burghausen gewährt seinen ALG II-Bürgern Weihnachtsgeld. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.kinderaugen

Auf Grund der vielen Nachfragen teilt das Erwerbslosen Forum Deutschland mit, dass unsere Meinung ein Antrag auf Weihnachtsgeld für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei keinen Sinn macht. Dies war ein Versuch einer Aktion im Jahr 2005. Inzwischen ist aber durch das Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV festgestellt worden, dass das Weihnachtsfest nicht extra vorgesehen ist. Entsprechende Klagen bei Sozialgerichten bzw. Landessozialgerichten waren auch nicht erfolgreich.  
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verweist deshalb noch mal auf die Umfrage, die zusammen mit „Gegen Hartz“ gemacht wird. In der nächsten Woche soll eine Auswertung gemacht werden und die schon jetzt abzeichnenden Ergebnisse den verantwortlichen Politikern vorgestellt werden.

 

EFD – SPD soll die große Koalition beenden

alg-iiMassive Kritik an den Kürzungsabsichten bei ALG II

 

Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat die SPD aufgefordert, die Koalition mit der Union zu kündigen und sich notfalls in der Opposition auf ihre einstigen Leitbilder zu besinnen. Die vom Sachverständigenrat der Wirtschaft vorgeschlagenen Kürzungen beim Arbeitslosengeld Zwei und deren Beifallklatscher aus Reihen der Union und Arbeitgeberverbänden seien ein erneuter Aufbruch in ein weiter verschärftes Klima der sozialen Kälte. Zudem hat die Initiative erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Wirtschaftsweisen, da deren Annahmen und Effekte völlig illusorisch wären und  fernab der tatsächlichen Bedingungen lägen. Die Vorschläge wären allenfalls geeignet um ein tradiertes indisches Kastensystem zu stabilisieren.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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