Roland Berger zum Auszug aufgefordert

HDH_2006-10-12_0029_kARGE von Erwerbsloseninitiativen überrascht

Köln. Zahlreiche Mitglieder von Kölner Erwerbsloseninitiativen und dem Erwerbslosen Forum Deutschland  überraschten am Donnerstagmorgen die ARGE Köln, indem sie den sofortigen Auszug der Unternehmensberatung ‚Roland Berger’ aus der ARGE Köln forderten. Anlass war ein dem Erwerbslosen Forum Deutschland zugespieltes internes Papier der Unternehmensberatung, welches der Optimierung von Geschäftsprozessen in der ARGE dienen soll.

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Zwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

renovZwangsumzüge mit der Gieskanne auch für Behinderte

 

 

In regelmäßigen Abständen komm die Kommune als Partner der Arge auf die Idee, die Kosten der Unterkunft einzusparen und zu überprüfen. Dann geschaut, wer für die zu viel Quadratmeter hat oder dafür zuviel Geld bezahlt. Gefolgt von der obligatorischen  Aufforderung die Kosten zu senken oder umzuziehen. Eine genaue Prüfung der Umstände wird vielmals nicht gemacht, noch nicht mal in Erwägung gezogen.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat  der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

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Achtung Lebensgefahr bei ARGE und Sozialgericht

Ein Hartz-IV- Empfänger aus Bochum ist seit Wochen ohne seine lebenswichtigen Medikamente. ARGE Bochum und Sozialgericht Dortmund sehen tatenlos zu.
(Bild: Sozialgericht Dortmund)

Bochum/Bonn. Eigentlich war das Leben für Jürgen Hoffman aus Bochum nach 2 Herzinfarkten, Diabetes und Asthma einigermaßen erträglich, da er regelmäßig Medikamente einnehmen konnte. Bis er Anfang April von der ARGE Bochum bescheid bekam, dass sein ALG II mit sofortiger Wirkung eingestellt würde und er fortan nicht mehr krankenversichert sei, weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird und ihm der Verkauf nahe gelegt wurde. Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen.

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