Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld

arge_Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?

Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.

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Ratgeber Hartz IV: Wann darf man Konfirmationsgeschenke behalten

Übersicht über die gesetzlichen Regelungen für Geschenke und Geldzuwendungen, die eine Nichtanrechnung ermöglichen.
Mit der Arbeitslosengeld II- Sozialgeldverordnung (vom 18. Oktober 2004) hat das noch damalige Bundesministerium für Wirtschaft- und Arbeit von seiner Ermächtigung Gebrauch gemacht und Regelungen getroffen, wann Geschenke oder Geldzuwendungen nicht angerechnet wird. Diese wurden im § 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwei aufgenommen. Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Regelungen dargestellt.

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Hungerstreik von Rüdiger S. doch nicht beendet

hungernVerwaltung in Osterode will die Heizkosten noch weiter reduzieren 

Wieda, Osterode. Entgegen gestrigen Ankündigungen, dass Rüdiger S. aus Wieda seinen Hungerstreik beendet habe, kündigte dieser heute an, dass er keineswegs den Hungerstreik beendet. In den gestrigen Verhandlungen im Landkreis Osterode, unter Anwesenheit des Vermittlers Prof. Peter Grottian, wollte der erste Kreisrat, Gero Geißlreiter, sogar die Heizkosten von bisher erstatteten 79 EUR auf 28 EUR reduzieren. Da Rüdiger S. die kälteren Monate in seinem kleinen Badezimmer verbrachte und dadurch einen geringeren tatsächlichen Bedarf habe, sei dies juristisch machbar. Als Nachweis des geringeren Bedarfes verwendet Geißlreiter die Abrechnung des Energielieferanten für das Jahr 2006 – welches Rüdiger S. notgedrungen zur Abwendung von Verschuldung in seinem Badezimmer verbracht hatte. Außerdem würden sich Rückforderungen für den Kreis ergeben, da Rüdiger S. durch sein Leben im Badezimmer sogar weniger als die knappe pauschalierte Heizkostenerstattung verbraucht habe.

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Hartz IV-Hungerstreikender nimmt wieder Flüssigkeit auf – Hungerstreik bleibt

Nach wie vor Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Job 

Rüdiger S. hat in seinem Hungerstreik gegen Hartz IV angekündigt, dass er ab sofort Flüssigkeit wieder zu sich führen wird, den Hungerstreik jedoch weiter fortsetzt. Damit ist eine lebensbedrohliche Situation entschärft, da der Hungerstreikende auch die Flüssigkeitsaufnahme inzwischen eingestellt hatte. Diese vorerst ausgesetzte Verschärfung des Hungerstreiks ist durch Vermittlung des Erwerbslosenforums Deutschland und des Aktionsbündnisses Sozialproteste zwischen Rüdiger S. und dem ersten Kreisrat des Landkreises Osterode Gero Geißlreiter ausgehandelt worden. Dennoch bleibt die Situation nach wie vor sehr angespannt.

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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