Was haben Kinder mit Mindestlöhnen zu tun?

Mit Dank an Prof. Rainer Roth  – Vortrag: Frankfurt Februar 2008I) Armut = Niveau der Hartz IV-LeistungenArmut ist meines Erachtens am ehesten begreifbar, wenn man Hartz IV zum Ausgangspunkt macht. Nur hier ist das konkrete Bedürfnisniveau fassbar, z.B. in Form von pro Tag 3,81 Euro für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke, die der Regelsatz eines Alleinstehenden enthält. Schon ein Cappucino muss tagelang angespart werden. Für öffentliche Verkehrsmittel sind 3,24 Euro pro Woche vorgesehen. Das reicht nicht einmal für eine Hin- und Rückfahrt. Die Hartz IV-Parteien behaupten, dass das eben das soziale Existenzminimum sei, also "bekämpfte Armut", nicht Armut. Ein die Existenz, d.h. das Überleben sicherndes Minimum ist es schon, aber kein soziales Existenzminimum in dem Sinne, dass ein bescheidenes Niveau an heutigen Grundbedürfnissen im Zusammenleben mit anderen Menschen gedeckt werden könnte.
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Die verschlungenen Wege der Fördergelder

baustellenschildllausch klDie größte öffentliche Bibliothek Deutschlands – Teil 3
von Maja Binder, Berlin
Dass die Hauptgewinner der Vergabe-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 2006/2007 in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin nicht die 2×20 ABM-Mitarbeiter/innen waren, dürfte bereits klar geworden sein: Sie standen am Ende der Maßnahme genau so bedürftig wieder bei ihren JobCentern an wie zuvor.

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Hartz IV bleibt Armut pur – und die gezahlten Löhne erst recht

billiglohnPressemeldung zur jüngsten Kampagne:  Arbeiten lohnt nicht

Bonn – Als großes Ablenkungsmanöver und Heuchelei  vom Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und der „Bildzeitung“ hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngste angefochtene Debatte zu Hartz IV bezeichnet. Laut „Bildbericht“ würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, da der Abstand zwischen Erwerbsarbeit und Sozialleistungen zu niedrig sei. Dem hielt die Initiative entgegen, dass die von der Wirtschaft gezahlten Löhne in vielen Fällen skandalös niedrig sein und Arbeitgeber inzwischen keine Hemmungen mehr hätten, indirekt Sozialleistungen zu erschleichen, indem sie permanent die Löhne senken. „Die Kampagne von „Bild“ ist beschämend und heuchlerisch zugleich. Gerade der Springerverlag ist ein Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Bezahlung von Hungerlöhnen. Dies hat das Engagement des Verlages bei der PIN-Gruppe nur zu deutlich gezeigt“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.  Der Springerverlag zeige sich erneut als Sprachrohr von Kreisen, denen ein auskömmlicher Lohn und Arbeitnehmerrechte ein Dorn im Auge sind.

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Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Rekrutierung von Ein-Euro-Jobbern in Köln durch Agenturschluss «vermasselt»

 «Rathauskümmerer» bewachen Gemeinnützig – mit göttlichen Segen von Caritas und Diakonie. Auch im neuen Jahr kommt Köln bei Hartz IV nicht zur Ruhe. Heute wurde die Rekrutierung von Ein-Euro-Jobbern der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) ad absurdum geführt. Weiterlesen