Geplante Änderung der ALG II-VO
mit Dank an Harald Thomé von Tacheles e. V. Wuppertal
Das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) plant zum 1.1.08 eine Änderung der ALG II –VO im SGB II. Die entfaltet einige Relevanz.
Einem Schreiben des BMAS zu den beabsichtigten Neufassung der ALG II – VO sind die wesentlichen Punkte zu entnehmen: Weiterlesen
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Hartz IV-Fortzahlungsantrag – Klammheimliche Änderungen ab 01.01.2008
Es scheint, dass man mit Antragsverweigerung und dem verschwinden lassen von Anträgen bisher noch nicht erfolgreich genug war. Hier die neuste Schweinerei. Bitte dies in der Beratungspraxis beachten. Bitte weitflächig informieren!!!
Beck’s Forderungen nach längeren Arbeitslosengeld I ist reine Augenwischerei
«Agenda 2010» muss zur Disposition stehen und nicht die Kosmetik der Hartz IV-Armut – Besetzung der Kölner ARGE durch das Bündnis «Agenturschluss»hat deutlich gemacht, dass Hartz IV Gegenwehr erzeugen muss und insbesondere sich die SPD auf neue Formen der Gegenwehr einstellen muss
Berlin/Bonn – Der emeritierte Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian und das Erwerbslosen Forum Deutschland haben SPD-Chef Kurt Beck vorgeworfen, mit seiner «vom Zaun» gebrochenen Debatte nach Verlängerung des ALG I reine «Augenwischerei» zu betreiben. Diese Debatte würde älteren Arbeitnehmern keineswegs Sicherheit vor der Hartz IV-Armut bieten, sondern nur eine «Pseudo-Sozialgewissensberuhigung» innerhalb der SPD erzeugen. Nicht die Kosmetik von Hartz IV stehe an, sondern die Agenda 2010 müsse zur Disposition stehen. Tatsächlich spüren fast 80 Prozent der Menschen den Aufschwung nicht. Somit wären die «künstlich herbei geredeten» Früchte der Hartz-Gesetze Aufschwung in «den Taschen» von Unternehmen und Aktionären. Die Armut und völlig unterbezahlte Jobs würden zunehmend steigen.
Regelsatzerhöhung anscheinend heimlich wieder einkassiert – Betrug an Hartz IV-Empfängern?
Statt 347 nur 323,87 Euro im Februar 2008
Bonn – Die zum 1. Juli eingeführte Regelsatzerhöhung scheint von einigen Hartz IV-Behörden heimlich durch einen Rechentrick wieder einkassiert zu werden. Diesen Eindruck hat zumindest das Erwerbslosen Forum Deutschland. Der Initiative liegen inzwischen einige Bescheide von Hartz IV-Betroffenen vor, wonach Behörden dazu übergehen im nächsten Jahr für den Monat Februar statt 347 Euro nur 323,87 Euro auszuzahlen. Dabei wird für den Monat Februar 2008 kurioserweise nur 28 Tage zu Grunde gelegt, obwohl er wegen des Schaltjahres 29 Tage hat. Laut Auskunft der Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales würde es eine solche Regelung nicht geben. „Es gilt ein monatlich gleich bleibender Regelsatz von 347 Euro für Alleinstehende.“ Der Job-Center Cottbus sagte (heute) gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass sie selbst keinen Einfluss auf die Berechnung hätten. Diese würden zentral in Nürnberg angefertigt. Aus Nürnberg teilte die die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit mit, dass Fachleute in der Bundesagentur prüfen würden, was da falsch laufen würde, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland ihr solche falsch berechneten Bescheide zugesandt hatte. Weiterlesen
Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert
Ab Juli auch wichtige Änderungen für Bedarfsgemeinschaften bei Widersprüchen
Bonn/Nürnberg – Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum. Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versehen waren. Die BA begründete dies damit, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht einhalten hätten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Erhalts verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland. Weiterlesen