Behinderte und Alg II- Leben unter dem Existenzminimum

 existenzminimumEin Leben unter dem Existenzminimum

 

 

 

(KHT)Alg II wurde vom Gesetzgeber als unterste Grenze des Existenzminimums definiert. Leider müssen auch heute noch viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Existenzminimums leben.

Wer noch mindestens 3 Stunden Arbeitsfähig ist, der wird in Alg II eingestuft und erhält die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Soweit so gut. Viele Schwerbehinderte können und wollen länger als 3 Stunden täglich arbeiten.

 

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ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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Staatliche Förderung der Schwarzarbeit

Karl-Josef Laumann www.landtag.nrw.deBeschneidung der Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose stößt beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf harsche Kritik  

Die durch Franz Müntefering und dem Arbeitnehmerflügel der CDU ins Spiel gebrachte Debatte, wonach Langzeitarbeitslose in den Hinzuverdienst-Möglichkeiten beschnitten werden sollen, stößt beim Erwerbslosen Forum Deutschland auf harsche Kritik. Dies wäre ein weiterer Meilenstein für staatliche Förderung der Schwarzarbeit.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Gestrige Beschlüsse gleichen einer Kriegserklärung an Erwerbslose

Demonstration am 3. Juni in Berlin wird jetzt erst recht die Initialzündung für Widerstand sein 

Die gestern im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen bei ALG-II Beziehern lösten bei zahlreichen Betroffenen Bestürzung aus. Viele Initiativen verglichen die Beschlüsse und deren Erklärungen dazu als eine Kriegserklärung gegen Arbeitslose, die jetzt vollends unter absoluter Willkür von Behörden gestellt werden. Die morgige Demonstration soll nun erst recht die Lunte für den Widerstand und zivilen Ungehorsam sein, damit es letztendlich nicht zur Umsetzung der geplanten Verschärfungen kommt.

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