SG Köln: Schallende Ohrfeige für die ARGE-Rhein-Sieg

Einwurf einer Bewerbung unter Zeugen reicht aus.

der Antragsteller hat jedoch dazu unter Beweisangebot – und eine entsprechende Beweiserhebung bleibt unabhängig davon, dass schon die Antragsgegnerin gem. den §3 20, 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X zur entsprechenden Beweiserhebung im Verwaltungsverfahren berechtigt war, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten – vorgebracht, dass er eine schriftliche Bewerbung abgesandt habe. Weiterlesen

Personelle Konsequenzen nach Gewalt in Bonner ARGE gefordert

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert von der Stadt Bonn und der Arbeitsagentur personelle Konsequenzen nach dem am Montag der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE mit völlig inakzeptablen Methoden einen Hartz IV-Bezieher gewaltsam aus der ARGE entfernt hatte. Während einer Wartezeit war es zu einer verbalen Eskalation zwischen einem Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen indessen Verlauf der Sicherheitsdienst der Bonner ARGE den Mann gewaltsam aus der ARGE entfernt hat. Weiterlesen

WDR-Video zu: Gewalttätiger Sicherheitsdienst prügelt Kunden aus der ARGE BONN

argebonn3Bonn –. Laut Angaben von mehreren Zeugen soll es heute morgen in der ARGE Bonn zu einem Zwischenfall gekommen sein. Der Sicherheitsdienst hätte einen Kunden sehr rüde aus der ARGE herausgeprügelt und dabei keine Rücksicht auf Verletzungen und die Sicherheit der wartenden Kunden genommen. Während der Wartezeit sei es zu einer verbalen Eskalation zwischen einen Kunden und einer Sachbearbeiterin der Kundentheke gekommen. Der Kunde hatte sich beschwert, weil jemand ohne Wartenummer vorgezogen wurde. Von der Sachbearbeiterin sei darauf hin der Kunde lautstark zurecht gewiesen worden, dass er den „Mund halten solle“. Auf seinen weiteren Protest spitzte sich die Situation dahingehend zu, so dass 3 Wachleute ihn umringten und ihn aufforderten zu gehen. Auf seine Weigerung hin gingen alle drei auf ihn los und prügelten ihn durch die Seitentür, ohne Rücksicht auf Verletzungen bzw. auf die Sicherheit der anderen Kunden.
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Hartz IV bleibt Armut pur – und die gezahlten Löhne erst recht

billiglohnPressemeldung zur jüngsten Kampagne:  Arbeiten lohnt nicht

Bonn – Als großes Ablenkungsmanöver und Heuchelei  vom Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und der „Bildzeitung“ hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngste angefochtene Debatte zu Hartz IV bezeichnet. Laut „Bildbericht“ würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, da der Abstand zwischen Erwerbsarbeit und Sozialleistungen zu niedrig sei. Dem hielt die Initiative entgegen, dass die von der Wirtschaft gezahlten Löhne in vielen Fällen skandalös niedrig sein und Arbeitgeber inzwischen keine Hemmungen mehr hätten, indirekt Sozialleistungen zu erschleichen, indem sie permanent die Löhne senken. „Die Kampagne von „Bild“ ist beschämend und heuchlerisch zugleich. Gerade der Springerverlag ist ein Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Bezahlung von Hungerlöhnen. Dies hat das Engagement des Verlages bei der PIN-Gruppe nur zu deutlich gezeigt“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.  Der Springerverlag zeige sich erneut als Sprachrohr von Kreisen, denen ein auskömmlicher Lohn und Arbeitnehmerrechte ein Dorn im Auge sind.

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Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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