Das Thema Akteneinsicht für Anwälte in der Bonner ARGE nimmt an Schärfe zu
Die Bonner Behörde für Arbeitslosengeld II Empfänger versendet den Anwälten seit September keine Akten mehr in ihre Kanzleien. Damit können Anwälte nur noch unter Aufsicht von Behördenmitarbeitern Einsicht in die Akte ihrer Mandanten nehmen. Die ARGE verteidigt dies, da in der Vergangenheit angeblich Akten geschönt wurden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von einem ungeheuerlichen Vorwurf, dem Beweise folgen müssen.