Gesundheitsreform – Wovon leben

Das die Gesundheitsreform für alle Menschen in unserer Republik nichts Gutes bringen kann war wohl jedem schon von vorn herein klar.

Das nun aber auch noch chronisch Kranke und Behinderte in ALGII- Bezug noch mehr unter die Existenzgrenze gedrückt werden und trotzdem nicht mehr die Behandlungen bekommen werden, die ihnen helfen werden ist eigentlich nur noch als Menschenverachtung zu bezeichnen.

Das Behinderte im AlgII viele ihrer Nachteile aus dem Regelsatz ausgleichen müssen, weil dieses nicht mehr von den Argen bezahlt wird und Leistungen nach dem SGBXII für die Personen weitgehend ausgeschlossen sind habe wir schon geschrieben. Wenn es nun nach den Plänen der Bundesregierung geht sollen die behinderten und chronisch Kranken in ALG II auch noch jeden Monat 8 Euro jeden Monat an dei Krankenkasse zahlen. Zusätzlich zu den Kosten für Praxisgebühr und Zuzahlungen zu den Rezepten.Und diese 8 Euro werden mit Sicherheit nicht zur Befreiung hinzugerechnet. Dieses bedeutet definitiv eine Reduzierung des Regelsatzes eines jeden AlgII-Empfängers um 8 Euro.

Behandlungen wie DMP für Diabetiker oder spezielle Behandlungen für Schmerzpatienten und Behinderte wird es wohl auch nicht mehr geben. Die Krankenkassen werden gezwungen, diese sinnvollen und auf längere Sicht kostengünstigeren Behandlungen einzustellen.

Dieses würde dann bedeuten, das mehr Medikamente gebraucht werden um die Folgen und Schmerzen abzufangen.  Viele dieser Medikamente müssen heute schon selber bezahlt werden.

 

Den Behinderten und chronisch Kranken in ALGII bleibt dann wieder nur zu überlegen:

Schmerzen oder Essen.

Wir nennen dieses Menschenverachtend 

ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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Bitte um Mithilfe wegen Änderung der Prozesskostenhilfe

Wir möchte Sie auf eine Unterschriftenaktion "Wer wenig im Leben hat, brauch viel im Recht!" aufmerksam machen, die wir für sehr sehr wichtig halten und dieallen Bundesländer (falls noch nicht bekannt), bekannt gemacht werden soll. Weiterlesen

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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gemeinsame Veranstaltung der Bildungsgemeinschaft SALZ und Erwerbslosen Forum Deutschland

 

 

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