Bewerbungskosten Bundesministerium für Arbeit- und Soziales um zeitnahe Lösung bemüht

Ministerium hofft auf Solidarität der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften untereinanderBewerbungsschreiben

Berlin/Bonn. Die vom Bundestag verhängte Ausgabensperre für Eingliederungshilfen bei Langzeitarbeitslosen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR führt bei zahlreichen Kommunen und Arbeitsgemeinschaften zur Zeit zu Engpässen bei den Erstattungen der Bewerbungskosten. Besonders in den neuen deutschen Bundesländern sind durch langfristig gebundenen Eingliederungstitel zurzeit kaum noch Mittel für weitere Eingliederungsleistungen vorhanden. Dies wurde gestern gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bekannt, nachdem sich bundesweit zahlreiche Betroffene meldeten, denen von ihren Fallmanagern offeriert wurde, dass Bewerbungskosten im Moment nicht mehr erstattet werden können. Weiterlesen

Hartz-IV – Hausbesuche müssen nicht hingenommen werden

Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig
Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für Bewerbungen


Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei. Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr erstattet wird.
Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden.

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Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat  der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

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Verdi prophezeit französische Verhältnisse

Isolde Kunkel-Weber (ver.di Vorstandsmitglied)Gespräch mit ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber

21.000 Beschäftige von Krankenkassen und dem Gesundheitswesen haben gestern und heute gegen die geplante Gesundheitsreform demonstriert um das solidarische Gesundheitssystem zu erhalten. Auf der Kundgebung in Bonn sprach auch das ver.di Vorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber. Mit ihr sprach Martin Behrsing am Rande der Demo.

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Politische Willensbildung durch Gericht verboten

27. Kammer des Berliner Landgericht verhängt einstweilige Verfügung gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration vom 3. Juni -gegen Sozialabbau- Martin Behrsing
Berlin/Bonn. Die 27. Kammer des Berliner Landgerichtes hat gegen den Pressesprecher der bundesweiten Demonstration gegen Sozialabbau vom 3. Juni, Martin Behrsing eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 250.000 EUR, ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft erlassen. Gegenstand war der Antrag der Berliner BVG-Tochter VVR-Berek GmbH indem ihm zukünftig Plakat-Werbung im Berliner öffentlichen Raum verboten wird. Behrsing, zugleich auch Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnete die einstweilige Verfügung als völlig absurd und warf dem Berliner Landgericht vor, außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit entschieden  zu haben. Er äußerte die Vermutung, dass dem Bündnis der Demonstration im Nachhinein politisch geschadet werden soll. Weiterlesen