Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Großzügige Parteienfinanzierungspläne sind an Rücksichtslosigkeit nicht zu überbieten

money moneyBonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält die Pläne der großen Koalition, sich ein großzügiges Plus von 20 Millionen Euro jährlich zur Parteienfinanzierung zu genehmeigen für eine Rücksichtslosigkeit, die kaum noch zu überbieten ist. Unter Berufung auf ein internes Papier berichtete die „Bildzeitung am Sonntag“, dass Union und SPD im Oktober einen Antrag in den Bundestag einbringen wollen, wonach eine jährliche Steigung um 15 Prozent auf 153 Millionen Euro jährlich zur Parteienfinanzierung geplant ist. Bisher steht den Parteien aber nur ein Plus von sechs Prozent zu. Eine derartige Selbstbedienung der Parteien sei angesichts der massiven Einschränkungen vieler Menschen nicht zu rechtfertigen. Während Kinder von Eltern mit Hartz IV-Leistungen noch nicht einmal Geld für Kugelschreiber und Schulsachen zur Verfügung stünde, wollen Union und SPD ihre Mindereinnahmen durch sinkende Mitgliederzahlen kompensieren.
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Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes führt offenbar zu Auszahlungsproblemen

alg-iiBetroffene sollen sich keineswegs von den Argen abwimmeln lassen

Bonn/Erfurt  – Die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ab 1. Juli führt offenbar zu neuen Computerproblemen. Die Erhöhung des ALG II kann dazu führen, dass Erwerbslose unter Umständen im Juli keine Leistungen erhalten. Dies berichtete die „Thüringer Allgemeine“ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe eine Sprecherin der Zeitung bestätigt, dass es bundesweit etwa 70.000 Fälle geben würde, indem die Umstellung auf 347 Euro nicht automatisch erfolgen würde. Es handelt sich um ausgewählte Fallkonstellationen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warnte die Bundesagentur für Arbeit dieses Problem nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Menschen mit Hartz IV hätten nicht den geringsten Spielraum um auch nur Tageweise die von der Bundesagentur geschuldeten Leistungen zu überbrücken.

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Die Wohnungssituation von ALG II-Betroffenen

armut2Statistik zur bundesweiten Wohnsituation, Kosten der Unterkunf und Heizung

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreis-freien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht.

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Hungerstreik für Hartz IV-Opfer

Landkreis_P1040877_2_300Jörg Rogall kämpft wegen illegaler Vergabe von Ein-Euro-Jobs im Landkreis Aurich

 Aurich. Seit den DGB-Demonstrationen – am Samstag -befindet sich Jörg Rogall im Hungerstreik. Er prangert Betrug und Veruntreuung von 1-Euro-Jobbern im Landkreis Aurich an und fordert Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Laut seiner Recherche fungiere die Auricher Kreisvolkshochschule (KVHS) als illegales Leiharbeitsunternehmen. Vier 1-Euro-Jobber hätten einen Vertrag mit der KVHS und sollten ursprünglich in einem Möbellager der KVHS eingesetzt werden. Tatsächlich würden sie jedoch die Paddel- und Pendelstation am Großen Meer betreuen. Der selbstständige Rogall hatte ebenfalls eine Paddelstation eröffnen wollen, musste jedoch feststellen, dass er gegen eine derart billig und staatlich subventionierte Konkurrenz keine Chance hatte. Zudem setzt er sich mit seiner Aktion für die Umwandlung der Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ein. Weiterlesen