ARGE Mönchengladbach: Möglicher Hungertod wird in Kauf genommen!

Ein 27jähriger Hartz IV-Bezieher aus Mönchengladbach erhält wegen völlig absurden und überzogenen Forderungen seit Monaten keine ALGII-Leistungen, obwohl er ein Anrecht darauf hat. Sein gesundheitlicher Zustand ist inzwischen dramatisch und er hat den Überlebenswillen verloren. Die ARGE Mönchengladbach und das Sozialgericht Düsseldorf sehen tatenlos zu.

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Was haben Kinder mit Mindestlöhnen zu tun?

Mit Dank an Prof. Rainer Roth  – Vortrag: Frankfurt Februar 2008I) Armut = Niveau der Hartz IV-LeistungenArmut ist meines Erachtens am ehesten begreifbar, wenn man Hartz IV zum Ausgangspunkt macht. Nur hier ist das konkrete Bedürfnisniveau fassbar, z.B. in Form von pro Tag 3,81 Euro für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke, die der Regelsatz eines Alleinstehenden enthält. Schon ein Cappucino muss tagelang angespart werden. Für öffentliche Verkehrsmittel sind 3,24 Euro pro Woche vorgesehen. Das reicht nicht einmal für eine Hin- und Rückfahrt. Die Hartz IV-Parteien behaupten, dass das eben das soziale Existenzminimum sei, also "bekämpfte Armut", nicht Armut. Ein die Existenz, d.h. das Überleben sicherndes Minimum ist es schon, aber kein soziales Existenzminimum in dem Sinne, dass ein bescheidenes Niveau an heutigen Grundbedürfnissen im Zusammenleben mit anderen Menschen gedeckt werden könnte.
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Hartz IV bleibt Armut pur – und die gezahlten Löhne erst recht

billiglohnPressemeldung zur jüngsten Kampagne:  Arbeiten lohnt nicht

Bonn – Als großes Ablenkungsmanöver und Heuchelei  vom Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und der „Bildzeitung“ hat das Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngste angefochtene Debatte zu Hartz IV bezeichnet. Laut „Bildbericht“ würde sich Arbeit nicht mehr lohnen, da der Abstand zwischen Erwerbsarbeit und Sozialleistungen zu niedrig sei. Dem hielt die Initiative entgegen, dass die von der Wirtschaft gezahlten Löhne in vielen Fällen skandalös niedrig sein und Arbeitgeber inzwischen keine Hemmungen mehr hätten, indirekt Sozialleistungen zu erschleichen, indem sie permanent die Löhne senken. „Die Kampagne von „Bild“ ist beschämend und heuchlerisch zugleich. Gerade der Springerverlag ist ein Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Bezahlung von Hungerlöhnen. Dies hat das Engagement des Verlages bei der PIN-Gruppe nur zu deutlich gezeigt“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.  Der Springerverlag zeige sich erneut als Sprachrohr von Kreisen, denen ein auskömmlicher Lohn und Arbeitnehmerrechte ein Dorn im Auge sind.

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Sozialamtmitarbeiter haben kein Zugang zu einem Internen Bereich in unserem Forum

Erwerbslosen Forum Deutschland setzt sich für die Abschaffung von Hartz IV und neoliberaler Agendapolitik ein

Aus aktuellem Anlass teilen wir mit, dass wir in unserem Forum keinem Mitarbeiter der Arbeitsagentur, Arge oder des Sozialamtes Zutritt zu unseren internen Bereich gewähren oder sie als Moderatoren einsetzen. Dies könnte nur dann geschehen, wenn sie bereit wären mit uns gemeinsam gegen Hartz IV und die Agenda2010-Politk zu kämpfen und sich keineswegs an den von oben vorgegebenen Weisungen halten. Erwerbslose nach den Hartz IV-Gesetzen zu sanktionieren, ist für Menschen entwürdigend und respektlos.
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Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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