Bundessozialgericht stärkt nicht die Hartz IV-Betroffenen

zwangsraeumung_160qViele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnten jetzt ein böses Erwachen erleben

Bonn/Hamburg. Das Erwerbslosen Forum Deutschland betrachtet die gestrigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts mit sehr gemischten Gefühlen. Begrüßt wurden die Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft bei Mietern und beim Umgangsrecht. Nach Ansicht der Initiative könnten hier erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zu kommen. Für viele erwerbslose Eigenheimbesitzer könnte die Entscheidung ein böses Erwachen bedeuten.

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ARGE Bonn – Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich eingeschränkt

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte arge_bonn1

 

Bonn. Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege,  Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

 

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Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften

Gesetzlicher Fehler bei der Erreichbarkeit für Bedarfsgemeinschaften?

verfolg2BMAS: Nur schulpflichtige Kinder sind ausgenommen

Berlin/Bonn. Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine  Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

 

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Hartz-IV – Hausbesuche müssen nicht hingenommen werden

Unangemeldete Hausbesuche nach wie vor gesetzeswirdrig
Zahlreiche Jobcenter gewähren seit dem 01.08 keine Erstattungen für Bewerbungen


Bonn. Die heute in Kraft getretenen Gesetzesänderungen des so genannten Fortfolgegesetzes bedeuten in vielen Bereichen erhebliche Verschärfungen für Arbeitslose. Deren gewollter Effekt, Einsparungen in Milliarden, sind nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland reine Augenwischerei. Mittlerweile melden sich aus dem ganzen Bundesgebiet immer mehr ALG II-Empfänger denen die zugesagte Bewerbungskostenübernahme nicht mehr erstattet wird.
Grund ist eine Ausgabensperre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss des Bundestags bei den Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verhängt hat. Anstelle der zunächst vorgesehenen 6,2 Milliarden Euro dürfen dafür in diesem Jahr nur 5,1 Milliarden Euro ausgegeben werden.

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Behördenposse um erfolgreiche Existenzgründung

ARGE Bonn verlangt von erfolgreicher Reiseverkehrsunternehmerin Genehmigungen von beruflich bedingter Ortsabwesenheit und will sie ab 14:00 Uhr an den Herd zwingen

Bonn. Die ARGE Bonn hat  der Bonner Reisebürounternehmerin Katja L. (Name der Redaktion bekannt) zur Auflage gemacht, jede dienstlich notwenige Ortsabwesenheit von Bonn vorher genehmigen zu lassen und ihr Reisebüro ab ca. 14:00 Uhr täglich zu verlassen. Katja L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und muss seit 2005 für ihren arbeitslosen Freund mit aufkommen. Die beiden hatten sich vor 3 Jahren entschlossen zusammen zu ziehen, nachdem die Geburt des Kindes bei Katja L. anstand. Für Katja L. gab es nur die Wahl, entweder das Kind zu bekommen und mit ihren Freund einen gemeinsamen Haushalt zu bilden oder ihr Kind abzutreiben, um ihr 1999 gegründetes Unternehmen weiter zuführen. Sie entschied sich für ihr Kind und investierte in das Reisebüro und hat heute 2 festangestellte Mitarbeiterinnen.

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